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==Leben==
 
==Leben==
Maria Pauer war beim Höllschmied Jakob Altinger in der Katharinenvorstadt in Dienst. Dort ereigneten sich merkwürdige und unheimliche Vorfälle, die zu ihrer Verhaftung führten. </br>
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Maria Pauer war beim Höllschmied Jakob Altinger in der Katharinenvorstadt in Dienst. Dort ereigneten sich merkwürdige und unheimliche Vorfälle, die zu ihrer Verhaftung führten.
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Am 25. Januar 1749 hatte Maria im Auftrag ihrer Dienstherrin bei den Kapuzinern „etwas Geweihtes“ geholt um diese Dinge nach alter Sitte in den Federbetten zu vernähen. Da geschah es, dass Gegenstände in Bewegung gerieten, es am Gang klopfte und die Leute flüchteten. Am 27. Januar wurde sie vom Stadtamtmann Johann Paul Kürchner verhaftet und in die Keuche des Rathauses gebracht. Die Enge des „Hexenkammerls“, die schlechte Kost und die unhygienischen Verhältnisse brachten das Mädchen in geistige Verwirrung und Apathie. Sie schmachtete zwei Monate und wurde nach einen fixen Fragenkatalog, mit 527 Fragen, vom Pfleg- und Stadtgericht unter Vorsitz des Pflegers Joseph Heinrich von Zillerberg verhört. Der Mühldorfer Hexenprozess greift auch nach der Mutter, der 48-jährigen Seilerstochter Anna Maria Zötlin aus Neumarkt, sie wird in Landshut verhört und beschuldigt Liesel Gusterer. Beide Frauen werden 1749 hingerichtet. Maria wir am 31. März 1749 in der Nacht vom Amtmann nach Salzburg gebracht wo der Prozess im Rathaus am 11. April wieder ohne Folteranwendung fortgesetzt wird. Am Ende glaubt sieselbst schuld zu sein. Sie wird am [[10. September]] [[1750]] schuldig verurteilt und zum Tod durch Schwert und anschließende Verbrennung verurteilt. Erzbischof Andreas Graf von Dietrichstein lehnte eine Begnadigung ab, so wurde das Urteil auf der öffentlichen Richtstätte am 6. Oktober vollzogen.
 
Am 25. Januar 1749 hatte Maria im Auftrag ihrer Dienstherrin bei den Kapuzinern „etwas Geweihtes“ geholt um diese Dinge nach alter Sitte in den Federbetten zu vernähen. Da geschah es, dass Gegenstände in Bewegung gerieten, es am Gang klopfte und die Leute flüchteten. Am 27. Januar wurde sie vom Stadtamtmann Johann Paul Kürchner verhaftet und in die Keuche des Rathauses gebracht. Die Enge des „Hexenkammerls“, die schlechte Kost und die unhygienischen Verhältnisse brachten das Mädchen in geistige Verwirrung und Apathie. Sie schmachtete zwei Monate und wurde nach einen fixen Fragenkatalog, mit 527 Fragen, vom Pfleg- und Stadtgericht unter Vorsitz des Pflegers Joseph Heinrich von Zillerberg verhört. Der Mühldorfer Hexenprozess greift auch nach der Mutter, der 48-jährigen Seilerstochter Anna Maria Zötlin aus Neumarkt, sie wird in Landshut verhört und beschuldigt Liesel Gusterer. Beide Frauen werden 1749 hingerichtet. Maria wir am 31. März 1749 in der Nacht vom Amtmann nach Salzburg gebracht wo der Prozess im Rathaus am 11. April wieder ohne Folteranwendung fortgesetzt wird. Am Ende glaubt sieselbst schuld zu sein. Sie wird am [[10. September]] [[1750]] schuldig verurteilt und zum Tod durch Schwert und anschließende Verbrennung verurteilt. Erzbischof Andreas Graf von Dietrichstein lehnte eine Begnadigung ab, so wurde das Urteil auf der öffentlichen Richtstätte am 6. Oktober vollzogen.
  
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