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Dem '''{{PAGENAME}}''' obliegt die Bestellung der Mitglieder des [[Direktorium des Salzburger Festspielfonds|Direktoriums]], außerdem die Genehmigung des Programms, des Budgets und des  Rechnungsabschlusses der [[Direktorium des Salzburger Festspielfonds|Salzburger Festspiele]].
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Das '''{{PAGENAME}}''' ist ein Organ des [[Salzburger Festspielfonds]], dem die Rolle der Eigentümervertretung und damit die grundlegenden Entscheidungsbefugnisse in Angelegenheiten der [[Salzburger Festspiele]] zukommen.
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== Das Kuratorium ==
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== Aufgaben ==
Die Entscheidung über Dienstverträge von [[Intendanten der Salzburger Festspiele|Intendant]] und  [[Präsidenten der Salzburger Festspiele]] obliegt dem Kuratorium als Quasi-Eigentümervertreter. Die fünf Stimmen sind auf die Subventionsgeber verteilt (Stand 2016): Sektionschefin Andrea Ecker für das Kulturministerium, Maria Fekter für das Finanzministerium, [[Landeshauptmann]] [[Wilfried Haslauer junior|Wilfried Haslauer]] ([[ÖVP]]), [[Bürgermeister der Stadt Salzburg|Bürgermeister]] [[Heinz Schaden]] ([[SPÖ]]) und [[Hans Scharfetter]] (ÖVP) für den [[Tourismusförderungsfonds des Landes Salzburg]]. Nur sitz-, aber nicht stimmberechtigt sind die Vertreter von Bundestheatern (Christian Kircher) und [[Internationale Stiftung Mozarteum]] ([[Fritz Urban]]).
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Dem Kuratorium ist vor allem die Bestellung der Mitglieder des Direktoriums, außerdem die Genehmigung des Programms, des Budgets und des  Rechnungsabschlusses der Salzburger Festspiele vorbehalten.
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== Die Vorsitzende ==
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Im einzelnen obliegen dem Kuratorium
Turnusmäßig führt 2016 [[Hans Scharfetter]] den Vorsitz.  
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* die Bestellung und Abberufung des Vorsitzenden und der Mitglieder des Direktoriums,
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* die Genehmigung der vom Direktorium abzuschließenden Dienst- und Werkverträge, wenn der Monatsbezug einen bestimmten Betrag übersteigt ([[Intendanten der Salzburger Festspiele|Intendanten]] und [[Präsidenten der Salzburger Festspiele]]),
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* die Genehmigung des Jahresvoranschlages und des Programms der Festspiele einschließlich des Kostenvoranschlages sowie die Genehmigung sonstiger vom Fonds durchzuführender Veranstaltungen,
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* die Überprüfung und Überwachung der laufenden Gebarung,
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* die Genehmigung von Vereinbarungen, die über den gewöhnlichen Geschäftsbetrieb hinausgehen und für die Gestaltung der Salzburger Festspiele sowie anderer Veranstaltungen des Fonds von wesentlicher Bedeutung sind,
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* die Genehmigung des vom Direktorium vorzulegenden Jahres- und Rechenschaftsberichtes,
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* die Erteilung der Entlastung an das Direktorium für das abgelaufene Berichtsjahr,
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* die Festsetzung der Höhe und der Fälligkeitstermine der zur Deckung allfälliger Betriebsabgänge notwendigen Vorschussleistungen und
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*die allfällige Bestellung eines – aus hervorragenden Persönlichkeiten der internationalen Kunstwelt zusammengesetzten – Kunstrates als beratenden Organs des Fonds.
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== Die Mitglieder 2016 ==
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== Zusammensetzung ==
:Sektionschefin Mag. Andrea Ecker (Vertreterin des Bundes)
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=== Regelung ===
:Mag. Dr. Maria Fekter (Vertreter des Bundes)
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Das Kuratorium besteht aus fünf Mitgliedern:
:[[Landeshauptmann]] Dr. [[Wilfried Haslauer junior|Wilfried Haslauer]] ([[Land Salzburg]])
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*Zwei vom Bund entsendeten Mitgliedern,
:[[Bürgermeister der Stadt Salzburg|Bürgermeister]] Dr. [[Heinz Schaden]] (Stadt Salzburg)
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*dem [[Landeshauptmann]] von Salzburg,
:[[Landtagsabgeordneter]] Mag. [[Hans Scharfetter]] (Tourismusförderungsfonds Salzburg)
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*dem [[Bürgermeister der Stadt Salzburg |Bürgermeister der Landeshauptstadt Salzburg]] und
:Ing. [[Friedrich Urban]] (Tourismusförderungsfonds Salzburg im Einvernehmen mit der [[Internationale Stiftung Mozarteum|Stiftung Mozarteum]])
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*einem vom [[Tourismusförderungsfonds des Landes Salzburg]] entsendeten Mitglied.
:Geschäftsführer Mag. Christian Kircher (Bundestheater-Holding GmbH)
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Dem Kuratorium gehören jedoch außerdem mit beratender Stimme an:
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*der Leiter der Bundestheaterverwaltung,
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*der Vorsitzende des [[Direktorium des Salzburger Festspielfonds|Direktoriums]] und
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*ein vom Kuratorium auf Vorschlag des Tourismusförderungsfonds des Landes Salzburg, der seinen Vorschlag im Einvernehmen mit der [[Internationale Stiftung Mozarteum|Internationalen Stiftung Mozarteum]] zu erstatten hat, zu kooptierendes Mitglied, das „''den Salzburger Wirtschafts- und Kunstkreisen nahestehen soll''“.
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Der Vorsitz im Kuratorium wechselt jährlich zwischen den fünf stimmberechtigten Mitgliedern in folgender Reihenfolge: Bund, [[Land Salzburg (Verwaltung)|Land Salzburg]], [[Stadt Salzburg|Landeshauptstadt Salzburg]], Tourismusförderungsfonds des Landes Salzburg.
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=== Derzeitige Mitglieder ===
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Derzeit (2016) gehören dem Kuratorium folgende Personen an:
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*Sektionschefin Mag. Andrea Ecker (Vertreterin des Bundes, entsendet vom Bundeskanzleramt als Kulturministerium)
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*Mag. Dr. [[Maria Fekter]] (Vertreterin des Bundes, entsendet vom Finanzministerium)
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*Landeshauptmann Dr. [[Wilfried Haslauer junior|Wilfried Haslauer]] (Land Salzburg)
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*Bürgermeister Dr. [[Heinz Schaden]] (Stadt Salzburg)
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*[[Landtagsabgeordneter]] Mag. [[Hans Scharfetter]] (Tourismusförderungsfonds)
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(nur sitz-, aber nicht stimmberechtigt:)
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*Ing. [[Friedrich Urban]] (Tourismusförderungsfonds im Einvernehmen mit der Stiftung Mozarteum)
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*Geschäftsführer Mag. Christian Kircher (Bundestheater-Holding GmbH)
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Turnusmäßig führt 2016 Hans Scharfetter (Tourismusförderungsfonds) den Vorsitz.
    
== Quellen ==
 
== Quellen ==
 
* [http://www.salzburgerfestspiele.at/organisation www.salzburgerfestspiele.at/organisation]
 
* [http://www.salzburgerfestspiele.at/organisation www.salzburgerfestspiele.at/organisation]
 
* {{Quelle SN|25. September 2013}}
 
* {{Quelle SN|25. September 2013}}
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*[http://www.ris.bka.gv.at/GeltendeFassung.wxe?Abfrage=Bundesnormen&Gesetzesnummer=10009218 Gesetz über den Salzburger Festspielfonds]
    
[[Kategorie:Organisation]]
 
[[Kategorie:Organisation]]