| − | Der Fördersatz in Einzelgemeinden beträgt zwischen 65% und 95% der förderfähigen Kosten. Je nach Finanzkraft der Gemeinde wird der Fördersatz wie folgt bemessen: | + | Der Fördersatz in Einzelgemeinden beträgt zwischen 65% und 95% der förderfähigen Kosten. Je nach Finanzkraft der Gemeinde wird der Fördersatz wie folgt bemessen: |