Nach dem Tod von Dr. Epenstein im Jahre [[1934]] setzte Frau Epenstein Hermann Göring, dessen Pate ihr Mann war, als Erben für die Burg ein. Dieser nahm sich jedoch nicht die Zeit, seinen Besitz grundbücherlich eintragen zu lassen und so verlor die Schenkung ihre Rechtsgültigkeit. Somit wurden Verwandte von Frau Epenstein rechtmäßige Eigentümer der Burg. | Nach dem Tod von Dr. Epenstein im Jahre [[1934]] setzte Frau Epenstein Hermann Göring, dessen Pate ihr Mann war, als Erben für die Burg ein. Dieser nahm sich jedoch nicht die Zeit, seinen Besitz grundbücherlich eintragen zu lassen und so verlor die Schenkung ihre Rechtsgültigkeit. Somit wurden Verwandte von Frau Epenstein rechtmäßige Eigentümer der Burg. |