Die Salzburger Landesregierung ist eines der obersten Verwaltungsorgane des Landes Salzburg, zuständig für die Vollziehung von [[Landesgesetz]]en. Die Landesregierung besteht aus 7 Mitgliedern (Kollegialorgan), dem Landeshauptmann als Vorsitzenden, zwei [[Landeshauptmann-Stellvertreter]]n und vier [[Landesrat|Landesräten]]. Die Landesregierung wird vom Salzburger Landtag gewählt.
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Die Salzburger Landesregierung ist eines der obersten Verwaltungsorgane des Landes Salzburg, zuständig für die Vollziehung von [[Salzburger Landesrecht|Landesgesetzen]]. Die Landesregierung besteht aus 7 Mitgliedern (Kollegialorgan), dem Landeshauptmann als Vorsitzenden, zwei [[Landeshauptmann-Stellvertreter]]n und vier [[Landesrat|Landesräten]]. Die Landesregierung wird vom Salzburger Landtag gewählt.