Nachdem die Gemeindevertretung entschieden hatte, das Hallenbad abzutragen, erfolgte ab Jänner 2015 der Abbruch des Gebäudes, was ca. zwei Monate in Anspruch nahm. Der Abbruch hatte sich noch einige Zeit verzögert, weil ein Mitbesitzer des Hallenbadgrundstückes gegen den Abbruch Einspruch erhob und erst eine gerichtliche Klärung erfolgen musste. | Nachdem die Gemeindevertretung entschieden hatte, das Hallenbad abzutragen, erfolgte ab Jänner 2015 der Abbruch des Gebäudes, was ca. zwei Monate in Anspruch nahm. Der Abbruch hatte sich noch einige Zeit verzögert, weil ein Mitbesitzer des Hallenbadgrundstückes gegen den Abbruch Einspruch erhob und erst eine gerichtliche Klärung erfolgen musste. |