Nachdem die Gemeindevertretung entschieden hatte, das Hallenbad abzutragen, erfolgte ab Jänner 2015 der Abbruch des Gebäudes, was ca. zwei Monate in Anspruch nahm. Der Abbruch hatte sich noch einige Zeit verzögert, weil ein Mitbeitzer des Hallenbadgrundstückes gegen den Abbruch Einspruch erhob und erst eine gerichtliche Klärung erfolgen mußte. | Nachdem die Gemeindevertretung entschieden hatte, das Hallenbad abzutragen, erfolgte ab Jänner 2015 der Abbruch des Gebäudes, was ca. zwei Monate in Anspruch nahm. Der Abbruch hatte sich noch einige Zeit verzögert, weil ein Mitbeitzer des Hallenbadgrundstückes gegen den Abbruch Einspruch erhob und erst eine gerichtliche Klärung erfolgen mußte. |