== Verleihung des Rechtes zur Führung des Landeswappens ==
== Verleihung des Rechtes zur Führung des Landeswappens ==
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Das Recht zur Führung des Landeswappens kann einer physischen oder juristischen Person als Auszeichnung verliehen werden, wenn diese hervorragende im besonderen Interesse des Landes gelegene Leistungen vollbracht hat oder mit solchen Leistungen zukünftig zu rechnen ist.<ref>Presseaussendung der [[Salzburger Landeskorrespondenz]] am 17. Oktober 2014, im Zusammenhang mit der Verleihung des Landeswappens an das Salzburger Unternehmen [[G. Hinteregger & Söhne Baugesellschaft m.b.H.]]</ref>
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Das Recht zur Führung des Landeswappens kann einer physischen oder juristischen Person als Auszeichnung verliehen werden, wenn diese hervorragende im besonderen Interesse des Landes gelegene Leistungen vollbracht hat oder mit solchen Leistungen zukünftig zu rechnen ist. <ref>Presseaussendung der [[Salzburger Landeskorrespondenz]] am 17. Oktober 2014, im Zusammenhang mit der Verleihung des Landeswappens an das Salzburger Unternehmen [[G. Hinteregger & Söhne Baugesellschaft m.b.H.]]</ref>
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Mit einer Verleihung des Landeswappens wird die Bewilligung zur Führung des Landeswappens im Geschäftsbereich (auf Brief- und Geschäftspapier für die Korrespondenz sowie auf der Homepage) erteilt.
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Mit einer Verleihung des Landeswappens wird die Bewilligung zur Führung des Landeswappens im Geschäftsbereich (auf Brief- und Geschäftspapier für die Korrespondenz sowie auf der Homepage) erteilt.