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[[File:AUT Salzburg (Stadt) COA.svg|thumb|left|Wappen der Stadt Salzburg]]
 
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Das Stadtwappen zeigt in Rot eine gezinnte Stadtmauer, in deren Mittelteil sich ein Stadttor mit offenen Torflügeln befindet, während deren Seitenteile perspektivisch zurücktreten. Hinter der Stadtmauer erheben sich drei Türme mit goldenen Dächern, von denen der mittlere breiter und höher als die beiden seitlichen ist. Das Mauerwerk ist silbern.  
 
Das Stadtwappen zeigt in Rot eine gezinnte Stadtmauer, in deren Mittelteil sich ein Stadttor mit offenen Torflügeln befindet, während deren Seitenteile perspektivisch zurücktreten. Hinter der Stadtmauer erheben sich drei Türme mit goldenen Dächern, von denen der mittlere breiter und höher als die beiden seitlichen ist. Das Mauerwerk ist silbern.  
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=== Auszeichnungen der Stadtgemeinde Salzburg ===
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==== Ehrenbürger der Stadt Salzburg====
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:''Hauptartikel: [[Ehrenbürger der Stadt Salzburg]]''
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Die Ernennung zum Ehrenbürger ist die höchste von der Landeshauptstadt Salzburg zu vergebende Auszeichnung. Mit ihr verbunden sind von altersher alle Rechte eines Salzburger Bürgers, jedoch ohne dessen Pflichten. Erstmals vergeben wurde die Ehrenbürgerschaft am [[6. Mai]] [[1829]] an den Landschaftsmaler [[Johann Michael Sattler]]. Erst nach beinahe 100 Jahren wurde [[1920]] mit der Kammersängerin [[Lilli Lehmann]] die erste Frau zur Ehrenbürgerin der Stadt Salzburg erkoren.
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Die Ernennung von besonders verdienten Männern und Frauen zu Ehrenbürgern von Seiten verschiedener Städte Deutschlands und Österreichs fandet erstmals im letzten Jahrzehnt des [[18. Jahrhundert]]s statt. Dies hängt vor allem mit der Erringung der geistigen und später auch politischen Führung durch das erstarkende Bürgertum zusammen, dem es gelang den Adel weithin in seinen Grundtypus einzubeziehen und schließlich sogar das Bürgerrecht als ehrende Auszeichnung selbst an Adelige zu vergeben.
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Eine statutenmäßige Rechtsgrundlage für die Ernennung wie auch für die Rechtsstellung von Ehrenbürgern wurde erstmals [[1850]], mit dem Erlass der ersten Gemeindeordnung für die Stadt Salzburg, in diese aufgenommen. Für die vorkonstitutionelle Zeit wurden in Salzburg, wie auch in ganz Österreich, keine Rechtsgrundlagen abgefasst.
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==== Ehrenring der Stadt Salzburg ====
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:''Hauptartikel [[Ehrenring der Stadt Salzburg]]''
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* [[Josef Dengg (Volksliedkomponist)|Josef Dengg]], Volksliedkomponist
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* [[Heinz Dopsch]], Universitätsprofessor
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* [[Wilhelm Holzbauer]], Architekt
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* [[Hermann Katzlberger]], Bezirksschulinspektor, Regierungsrat
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* [[Andreas Rohracher]], [[Erzbischof]]
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* [[Wolfgang Radlegger]], Politiker
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* [[Othmar Raus]], Landeshauptmann-Stellvertreter
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==== Wappenmedaille in Gold der Stadt Salzburg ====
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:''Hauptartikel  [[Wappenmedaille in Gold der Stadt Salzburg]]''
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* [[Othmar Raus]], Landeshauptmann-Stellvertreter
    
=== Städtepartnerschaften ===  
 
=== Städtepartnerschaften ===  
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* [[Friedrich Welz]], Kunsthändler und Verleger
 
* [[Friedrich Welz]], Kunsthändler und Verleger
 
* [[Wilfried Haslauer senior]], [[Landeshauptmann]]
 
* [[Wilfried Haslauer senior]], [[Landeshauptmann]]
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===Ehrenbürger der Stadt Salzburg===
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:''Hauptartikel: [[Ehrenbürger der Stadt Salzburg]]''
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Die Ernennung zum Ehrenbürger ist die höchste von der Landeshauptstadt Salzburg zu vergebende Auszeichnung. Mit ihr verbunden sind von altersher alle Rechte eines Salzburger Bürgers, jedoch ohne dessen Pflichten. Erstmals vergeben wurde die Ehrenbürgerschaft am [[6. Mai]] [[1829]] an den Landschaftsmaler [[Johann Michael Sattler]]. Erst nach beinahe 100 Jahren wurde [[1920]] mit der Kammersängerin [[Lilli Lehmann]] die erste Frau zur Ehrenbürgerin der Stadt Salzburg erkoren.
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Die Ernennung von besonders verdienten Männern und Frauen zu Ehrenbürgern von Seiten verschiedener Städte Deutschlands und Österreichs fandet erstmals im letzten Jahrzehnt des [[18. Jahrhundert]]s statt. Dies hängt vor allem mit der Erringung der geistigen und später auch politischen Führung durch das erstarkende Bürgertum zusammen, dem es gelang den Adel weithin in seinen Grundtypus einzubeziehen und schließlich sogar das Bürgerrecht als ehrende Auszeichnung selbst an Adelige zu vergeben.
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Eine statutenmäßige Rechtsgrundlage für die Ernennung wie auch für die Rechtsstellung von Ehrenbürgern wurde erstmals [[1850]], mit dem Erlass der ersten Gemeindeordnung für die Stadt Salzburg, in diese aufgenommen. Für die vorkonstitutionelle Zeit wurden in Salzburg, wie auch in ganz Österreich, keine Rechtsgrundlagen abgefasst.
      
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