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bestimmt: "An der Spitze des Gerichtshofes steht der ''Präsident'', an der Spitze des Bezirksgerichtes der ''Gerichtsvorsteher''. Sie sind Träger der ''Justizverwaltung'' und ''vertreten das Gericht nach außen''."
 
bestimmt: "An der Spitze des Gerichtshofes steht der ''Präsident'', an der Spitze des Bezirksgerichtes der ''Gerichtsvorsteher''. Sie sind Träger der ''Justizverwaltung'' und ''vertreten das Gericht nach außen''."
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Die Präsidenten der Gerichtshöfe werden in allen Dienstgeschäften durch den rangältesten Vizepräsidenten vertreten. Ist kein Vizepräsident bestellt oder ist er verhindert, so fällt in Ermangelung anderer Anordnungen die Vertretung des Präsidenten dem rangältesten Mitgliede des Gerichtshofes zu  
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Die Präsidenten der Gerichtshöfe werden in allen Dienstgeschäften durch den rangältesten Vizepräsidenten vertreten. Ist kein Vizepräsident bestellt oder ist er verhindert, so fällt in Ermangelung anderer Anordnungen die Vertretung des Präsidenten dem rangältesten Mitgliede des Gerichtshofes zu.
    
Das [[Landesgericht Salzburg]] ist in Salzburg das für das [[Bundesland Salzburg]] zuständige und der den [[Bezirksgerichte]]n übergeordnete Gerichtshof I. Instanz.
 
Das [[Landesgericht Salzburg]] ist in Salzburg das für das [[Bundesland Salzburg]] zuständige und der den [[Bezirksgerichte]]n übergeordnete Gerichtshof I. Instanz.