bestimmt: "An der Spitze des Gerichtshofes steht der ''Präsident'', an der Spitze des Bezirksgerichtes der ''Gerichtsvorsteher''. Sie sind Träger der ''Justizverwaltung'' und ''vertreten das Gericht nach außen''." | bestimmt: "An der Spitze des Gerichtshofes steht der ''Präsident'', an der Spitze des Bezirksgerichtes der ''Gerichtsvorsteher''. Sie sind Träger der ''Justizverwaltung'' und ''vertreten das Gericht nach außen''." |