:: Bei Urheberrechtsverletzungen sind Bezeichnungen nur sekundär - jedes geistige Werk ist urheberrechtlich geschützt und darf nicht ohne Zustimmung des Urhebers verwendet werden. Verwendet man im guten Glauben ein urheberrechtlich geschütztes Werk, versieht es im guten Glauben mit irgendwelchen Hinweisen, so nutzt das im Klagsfall gar nichts. Es ist und bleibt eine Urheberrechtsverletzung meint [[Benutzer:Mosaico|Mosaico]] ([[Benutzer Diskussion:Mosaico|Diskussion]]) 11:16, 26. Dez. 2015 (CET) | :: Bei Urheberrechtsverletzungen sind Bezeichnungen nur sekundär - jedes geistige Werk ist urheberrechtlich geschützt und darf nicht ohne Zustimmung des Urhebers verwendet werden. Verwendet man im guten Glauben ein urheberrechtlich geschütztes Werk, versieht es im guten Glauben mit irgendwelchen Hinweisen, so nutzt das im Klagsfall gar nichts. Es ist und bleibt eine Urheberrechtsverletzung meint [[Benutzer:Mosaico|Mosaico]] ([[Benutzer Diskussion:Mosaico|Diskussion]]) 11:16, 26. Dez. 2015 (CET) |