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→‎Verwendung von googlemaps-Kartenausschnitten: Bei Urheberrechtsverletzungen sind Bezeichnungen nur sekundär
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Mag sein, dass sich die genannte Klausel nur auf einzelne Daten bezieht, aber wir möchten auf der sicheren Seite bleiben und verwenden daher keine googlemaps-Ausschnitte als Bilder erklärt freundlich [[Benutzer:Mosaico|Mosaico]] ([[Benutzer Diskussion:Mosaico|Diskussion]]) 09:29, 26. Dez. 2015 (CET)
 
Mag sein, dass sich die genannte Klausel nur auf einzelne Daten bezieht, aber wir möchten auf der sicheren Seite bleiben und verwenden daher keine googlemaps-Ausschnitte als Bilder erklärt freundlich [[Benutzer:Mosaico|Mosaico]] ([[Benutzer Diskussion:Mosaico|Diskussion]]) 09:29, 26. Dez. 2015 (CET)
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Lieber Peter! Ich war mir dieser Problematik bewußt, deshalb habe ich den Planausschnitt mit einem eigenen Google-Copyright-Zeichen versehen, um jeden Urheberzweifel auszuräumen. Das müßte eigentlich reichen? --Franz Fuchs 09:51, 26. Dez. 2015 (CET)
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: Lieber Peter! Ich war mir dieser Problematik bewußt, deshalb habe ich den Planausschnitt mit einem eigenen Google-Copyright-Zeichen versehen, um jeden Urheberzweifel auszuräumen. Das müßte eigentlich reichen? --Franz Fuchs 09:51, 26. Dez. 2015 (CET)
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:: Bei Urheberrechtsverletzungen sind Bezeichnungen nur sekundär - jedes geistige Werk ist urheberrechtlich geschützt und darf nicht ohne Zustimmung des Urhebers verwendet werden. Verwendet man im guten Glauben ein urheberrechtlich geschütztes Werk, versieht es im guten Glauben mit irgendwelchen Hinweisen, so nutzt das im Klagsfall gar nichts. Es ist und bleibt eine Urheberrechtsverletzung meint [[Benutzer:Mosaico|Mosaico]] ([[Benutzer Diskussion:Mosaico|Diskussion]]) 11:16, 26. Dez. 2015 (CET)