Die älteste Form des Gemeinschaftsbesitzes ist die Gemeindealm oder ''Gmain''. Diese Form gab es bereits im Mittelalter, als mehrere, einer Herrschaft untergebene Höfe, auftriebsberechtigt waren. | Die älteste Form des Gemeinschaftsbesitzes ist die Gemeindealm oder ''Gmain''. Diese Form gab es bereits im Mittelalter, als mehrere, einer Herrschaft untergebene Höfe, auftriebsberechtigt waren. |