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===== Nach Besitzverhältnissen =====
 
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Die älteste Form des Gemeinschaftsbesitzes ist die Gemeindealm oder ''Gmain''. Diese Form gab es bereits im Mittelalter, als mehrere, einer Herrschaft untergebene Höfe, auftriebsberechtigt waren.  
 
Die älteste Form des Gemeinschaftsbesitzes ist die Gemeindealm oder ''Gmain''. Diese Form gab es bereits im Mittelalter, als mehrere, einer Herrschaft untergebene Höfe, auftriebsberechtigt waren.  
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'''Gegenwärtige Almtypen''':  
 
'''Gegenwärtige Almtypen''':  
 
* Einzelalm: ein Betrieb oder eine Person besitzt und bewirtschaftet die Alm.
 
* Einzelalm: ein Betrieb oder eine Person besitzt und bewirtschaftet die Alm.