Änderungen

232 Bytes hinzugefügt ,  09:11, 16. Jun. 2015
Zeile 17: Zeile 17:  
==Nötige Schutzmaßnahmen==
 
==Nötige Schutzmaßnahmen==
 
Um den Kiebitz als heimischen Brutvogel zu erhalten, sind der Schutz seiner Lebensräume – insbesondere der Erhalt und die Pflege von Feucht- und Moorwiesen – sowie die Beobachtung der Bestände und der Schutz bestimmter Gebiete vonnöten.
 
Um den Kiebitz als heimischen Brutvogel zu erhalten, sind der Schutz seiner Lebensräume – insbesondere der Erhalt und die Pflege von Feucht- und Moorwiesen – sowie die Beobachtung der Bestände und der Schutz bestimmter Gebiete vonnöten.
==Kiebitzsichtungen==
+
==Kiebitzsichtungen und Brutnachweis==
Am 27., 28. und 29. Mai 2015 konnten im Naturschutzgebiet Zeller See drei Kiebitze, wohl Nichtbrüter oder [[Durchzügler]], die hier eine Rast eingelegt haben, beobachtet werden.
+
Am 27., 28. und 29. Mai 2015 und an Folgetagen konnten im Naturschutzgebiet Zeller See drei Kiebitze - vermutet wurde zuerst, dass es sich um Nichtbrüter oder [[Durchzügler]] handelt, die hier eine Rast eingelegt haben - beobachtet werden. Am 15. Juni gelang jedoch der eindeutige Brutnachweis! Es ist der erste Kiebitz-Brutnachweis, der inner Gebirg seit vielen Jahren gemacht werden konnte.
    
==Quellen==
 
==Quellen==
28.595

Bearbeitungen