Die Mitgliedstaaten hatten bis Juni 1995 jene Gebiete vorzuschlagen, die entsprechend den Schutzbestimmungen für Lebensräume und Arten der Anhänge I und II der FFH-Richtlinie in das Schutzgebietsnetz Natura 2000 einzugliedern sind. | Die Mitgliedstaaten hatten bis Juni 1995 jene Gebiete vorzuschlagen, die entsprechend den Schutzbestimmungen für Lebensräume und Arten der Anhänge I und II der FFH-Richtlinie in das Schutzgebietsnetz Natura 2000 einzugliedern sind. |