Am [[20. April]] [[1688]] wurden die Vettern [[Wolfgang Abraham Graf von Ueberacker|Wolfgang Abraham]] und Wolf Ernst Ueberacker in den Reichsfreiherrenstand mit dem Prädikat „auf Sighartstein und Pfangau“ erhoben, in der nächsten Generation erfolgte (1688, 1711) die Erhebung in den Reichsgrafenstand. | Am [[20. April]] [[1688]] wurden die Vettern [[Wolfgang Abraham Graf von Ueberacker|Wolfgang Abraham]] und Wolf Ernst Ueberacker in den Reichsfreiherrenstand mit dem Prädikat „auf Sighartstein und Pfangau“ erhoben, in der nächsten Generation erfolgte (1688, 1711) die Erhebung in den Reichsgrafenstand. |