| | Die Hintergründe zu diesem Vorgehen der Salzburger Erzbischöfe finden sich in den Anfängen des [[Erzbistum (Überblick)|Erzbistums]]. Damals wurde das Erzstift an den Rand der Altstadt gestellt. Zunächst sogar unter [[Bergstürze|Felssturz]]-gefährdete Abhänge des [[Mönchsberg]]es. Die Erzbischöfe sicherten sich ab dann stets die besten Bauplätze in Salzburg. Ein weitere Grund lag im Privileg des Erzstifts, bei öffentlichen Prozessionen ''vor'' den [[Domherr]]en gehen zu dürfen. | | Die Hintergründe zu diesem Vorgehen der Salzburger Erzbischöfe finden sich in den Anfängen des [[Erzbistum (Überblick)|Erzbistums]]. Damals wurde das Erzstift an den Rand der Altstadt gestellt. Zunächst sogar unter [[Bergstürze|Felssturz]]-gefährdete Abhänge des [[Mönchsberg]]es. Die Erzbischöfe sicherten sich ab dann stets die besten Bauplätze in Salzburg. Ein weitere Grund lag im Privileg des Erzstifts, bei öffentlichen Prozessionen ''vor'' den [[Domherr]]en gehen zu dürfen. |
| − | Fürsterzbischof Guidobald also plante, vor die Klostermauer einen schmalen Trakt und vor Abtzelle und Refektorium einen Latrinenturm zu bauen. Als P. Amand Pachler am [[8. Februar]] [[1657]] zum [[Äbte von St. Peter|Abt]] von St. Peter gewählt wurde, bedrohten die Pläne von Fürsterzbischof Guidobald Graf Thun (1654 - 1668), den [[Domplatz]] einheitlich zu gestalten, das Stift St. Peter in seiner Existenz. Abt Amand Pachler (1657-1673) ist es zu verdanken, dass Erzbischof Guidobald seine Pläne nochmals überdachte. Als der neu gewählte Abt am [[Josefitag]] des Jahres [[1657]] (= [[19. März]]) vom Fürsterzbischof zur Mittagstafel geladen wurde, konnte er den Landesfürsten mit einer selbst angefertigten Skizze davon überzeugen, dass es besser sei, wenn der nordseitige Klostertrakt parifiziert, das heißt unter zwei Eigentümern aufgeteilt würde. Während der Keller und die Lange Galerie dem Fürsterzbischof gehören sollten, könne der Rest des Gebäudes von den Mönchen genutzt werden. | + | Fürsterzbischof Guidobald also plante, vor die Klostermauer einen schmalen Trakt und vor Abtzelle und Refektorium einen Latrinenturm zu bauen. Als P. Amand Pachler am [[8. Februar]] [[1657]] zum [[Äbte von St. Peter|Abt]] von St. Peter gewählt wurde, bedrohten die Pläne von Fürsterzbischof Guidobald Graf Thun (1654 - 1668), den [[Domplatz]] einheitlich zu gestalten, das Stift St. Peter in seiner Existenz. Abt Amand Pachler (1657-1673) ist es zu verdanken, dass FürsteErzbischof Guidobald seine Pläne nochmals überdachte. Als der neu gewählte Abt am [[Josefitag]] des Jahres [[1657]] (= [[19. März]]) vom Fürsterzbischof zur Mittagstafel geladen wurde, konnte er den Landesfürsten mit einer selbst angefertigten Skizze davon überzeugen, dass es besser sei, wenn der nordseitige Klostertrakt parifiziert, das heißt unter zwei Eigentümern aufgeteilt würde. Während der Keller und die Lange Galerie dem Fürsterzbischof gehören sollten, könne der Rest des Gebäudes von den Mönchen genutzt werden. |
| | Fürsterzbischof Guidobald ging auf den Vorschlag des Abtes zunächst unter zwei Bedingungen ein: Erstens müsse St. Peter die alleinige Baulast für das gesamte Gebäude tragen und zweitens müsse die Fassade jener der Residenz gleichen. Erst etwas später knüpfte der Fürsterzbischof auf Drängen seines adeligen [[Domkapitel]]s eine dritte Bedingung an die Umsetzung dieses Bauprojektes: Der Konvent von St. Peter soll auf das Vorgangsrecht bei öffentlichen Prozessionen zugunsten der Domherren verzichten. Da dem Kloster eine langfristige Perspektive wichtiger war, ging es auf alle Bedingungen des Fürsterzbischofs ein und unterzeichnete am [[4. Mai]] 1657 einen entsprechenden Vertrag. So wurde die neue Fassade hochgezogen, in der einige neue Zellen unterbracht wurden und das Refektorium vergrößert werden konnte. | | Fürsterzbischof Guidobald ging auf den Vorschlag des Abtes zunächst unter zwei Bedingungen ein: Erstens müsse St. Peter die alleinige Baulast für das gesamte Gebäude tragen und zweitens müsse die Fassade jener der Residenz gleichen. Erst etwas später knüpfte der Fürsterzbischof auf Drängen seines adeligen [[Domkapitel]]s eine dritte Bedingung an die Umsetzung dieses Bauprojektes: Der Konvent von St. Peter soll auf das Vorgangsrecht bei öffentlichen Prozessionen zugunsten der Domherren verzichten. Da dem Kloster eine langfristige Perspektive wichtiger war, ging es auf alle Bedingungen des Fürsterzbischofs ein und unterzeichnete am [[4. Mai]] 1657 einen entsprechenden Vertrag. So wurde die neue Fassade hochgezogen, in der einige neue Zellen unterbracht wurden und das Refektorium vergrößert werden konnte. |