Letztlich ist es eine Frage der Zweckmäßigkeit, ob man Straßenartikel strikt gemeindeweise anlegen will oder ob man in einem Fall wie dem der Halleiner Landesstraße „ausnahmsweise“ einen für vier Gemeinden und auch noch für die [[:Kategorie:Landesstraße |Kategorie „Landesstraße“]] gemeinsamen Artikel ([[:Kategorie:Straße (Hallein)]], ([[:Kategorie:Straße (Oberalm)]] …, [[:Kategorie:Landesstraße]]) bevorzugt. Dasselbe gilt im Prinzip auch für andere „grenzüberschreitende“ Straßen, deren es an der Grenze von Hallein und Oberalm (und natürlich auch anderswo) einige gibt. | Letztlich ist es eine Frage der Zweckmäßigkeit, ob man Straßenartikel strikt gemeindeweise anlegen will oder ob man in einem Fall wie dem der Halleiner Landesstraße „ausnahmsweise“ einen für vier Gemeinden und auch noch für die [[:Kategorie:Landesstraße |Kategorie „Landesstraße“]] gemeinsamen Artikel ([[:Kategorie:Straße (Hallein)]], ([[:Kategorie:Straße (Oberalm)]] …, [[:Kategorie:Landesstraße]]) bevorzugt. Dasselbe gilt im Prinzip auch für andere „grenzüberschreitende“ Straßen, deren es an der Grenze von Hallein und Oberalm (und natürlich auch anderswo) einige gibt. |