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Als Namensgeber der Straße gilt ein Metzger namens Dobler, er war Eigentümer des früheren Hauses Schallmooser Hauptstraße 54. Wann genau der Beschluss zur Namensgebung gefasst wurde, ist anhand der vorliegende Quelle nicht eruierbar.
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Als Namensgeber der Straße gilt ein Metzger namens Dobler, er war Eigentümer des früheren Hauses Schallmooser Hauptstraße 54. Ein offizieller gemeinerätlicher Beschluss zur Namensgebung ist nicht bekannt. Es handelt sich um einen volkstümlichen Namen.
    
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