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Das '''Landesverwaltungsgericht Salzburg''' ist ein Gericht, dessen Aufgabe der Rechtsschutz gegenüber der Verwaltung ist.
 
Das '''Landesverwaltungsgericht Salzburg''' ist ein Gericht, dessen Aufgabe der Rechtsschutz gegenüber der Verwaltung ist.
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Die Landesverwaltungsgerichte haben (den Bürgern) Rechtsschutz gegenüber der Verwaltung zu gewähren. Sie teilen sich ihre Aufgabe als „Verwaltungsgerichte erster Instanz“ mit den Verwaltungsgerichten des Bundes ([[Linz#Österreichische Behördenorganisation und Territorialgliederung|Bundesverwaltungsgericht]] und [[Bundesfinanzgericht, Außenstelle Salzburg|Bundesfinanzgericht]]), der Verwaltungsgerichtshof (der durch ihre Tätigkeit wesentlich entlastet werden soll) und der Verfassungsgerichtshof sind damit zweite und letzte innerstaatliche Instanzen.
 
Die Landesverwaltungsgerichte haben (den Bürgern) Rechtsschutz gegenüber der Verwaltung zu gewähren. Sie teilen sich ihre Aufgabe als „Verwaltungsgerichte erster Instanz“ mit den Verwaltungsgerichten des Bundes ([[Linz#Österreichische Behördenorganisation und Territorialgliederung|Bundesverwaltungsgericht]] und [[Bundesfinanzgericht, Außenstelle Salzburg|Bundesfinanzgericht]]), der Verwaltungsgerichtshof (der durch ihre Tätigkeit wesentlich entlastet werden soll) und der Verfassungsgerichtshof sind damit zweite und letzte innerstaatliche Instanzen.
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Dabei ist das Landesverwaltungsgericht im Wesentlichen zuständig für Verwaltungsakte, die nicht zur „unmittelbaren Bundesverwaltung“ gehören. Somit fallen bei ihm vor allem Beschwerden gegen Bescheide des [[Landeshauptmann]]s, der [[Landesregierung]], der [[Bezirkshauptmannschaft]]en, des [[Magistrat Salzburg|Magistrats der Landeshauptstadt Salzburg]], der [[Bürgermeister]] und anderer Gemeindebehörden, aber auch zB der [[Landespolizeidirektion|Landespolizeidirektion Salzburg]] an.
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Dabei ist das Landesverwaltungsgericht im Wesentlichen zuständig für Verwaltungsakte, die nicht zur „unmittelbaren Bundesverwaltung“ gehören. Somit fallen bei ihm vor allem Beschwerden gegen Bescheide des [[Landeshauptmann]]s, der [[Landesregierung]], der [[Bezirkshauptmannschaft]]en, des [[Magistrat Salzburg|Magistrats der Landeshauptstadt Salzburg]], der [[Bürgermeister]] und anderer Gemeindebehörden, aber auch z.B. der [[Landespolizeidirektion|Landespolizeidirektion Salzburg]] an.
    
==Vorgeschichte und Geschichte==
 
==Vorgeschichte und Geschichte==
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: 5020 Salzburg
 
: 5020 Salzburg
 
:e-mail: post@lvwg-salzburg.gv.at
 
:e-mail: post@lvwg-salzburg.gv.at
: URL: www.lvwg-salzburg.gv.at  
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== Weblinks ==
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* [http:://www.lvwg-salzburg.gv.at]
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==Quellen==
 
==Quellen==
 
* [[Salzburger Landeskorrespondenz]], 31. Juli 2013: [http://service.salzburg.gv.at/lkorrj/Index?cmd=detail_ind&nachrid=51372 ''Bürger erhalten Entscheidungen rascher und effizienter]
 
* [[Salzburger Landeskorrespondenz]], 31. Juli 2013: [http://service.salzburg.gv.at/lkorrj/Index?cmd=detail_ind&nachrid=51372 ''Bürger erhalten Entscheidungen rascher und effizienter]