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| | Es gab zwar im Erbgesundheitsgesetz ein formales Verbot, die verschiedenen Betätigungsbereiche im Rahmen der Unfruchtbarmachung in Personalunion auszuüben, dennoch sind aber Fälle bekannt, in denen ein Arzt als Amtsarzt Begutachter und Antragssteller, als Beisitzer im Erbgesundheitsgericht in Richterfunktion, als Entscheidungsträger im Berufungsgericht und mitunter auch noch als Operateur tätig wurde. Wieweit das auch für den Reichsgau Salzburg zutrifft, muss derzeit offen bleiben. Gehörte ein Amtsarzt sowohl dem Erbgesundheitsgericht als auch dem Erbgesundheitsobergericht an, war es ihm möglich, über Berufungen gegen eigene Urteile zu entscheiden. | | Es gab zwar im Erbgesundheitsgesetz ein formales Verbot, die verschiedenen Betätigungsbereiche im Rahmen der Unfruchtbarmachung in Personalunion auszuüben, dennoch sind aber Fälle bekannt, in denen ein Arzt als Amtsarzt Begutachter und Antragssteller, als Beisitzer im Erbgesundheitsgericht in Richterfunktion, als Entscheidungsträger im Berufungsgericht und mitunter auch noch als Operateur tätig wurde. Wieweit das auch für den Reichsgau Salzburg zutrifft, muss derzeit offen bleiben. Gehörte ein Amtsarzt sowohl dem Erbgesundheitsgericht als auch dem Erbgesundheitsobergericht an, war es ihm möglich, über Berufungen gegen eigene Urteile zu entscheiden. |
| | ==Zahlen und Fakten, Salzburg betreffend== | | ==Zahlen und Fakten, Salzburg betreffend== |
| − | Über das Bundesland Salzburg existiert keine umfassende wissenschaftliche Arbeit zur Rolle der Gesundheitämter und zur NS-Zwangssterilisation. Dass Zwangssterilisationen auf Basis von Beschlüssen des Erbgesundheitsgerichtes Salzburg durchgeführt wurden und die Amtsärzte und Leiter der Gesundheitsämter auch in Salzburg als Antragssteller dabei die treibende Kraft waren, ist jedoch aktenkundig. Bereits im Jahr 1940 nahm Salzburg mit 52 Anträgen auf Sterilisierung die Spitzenposition in der sog. [[Ostmark]] ein, während zur selben Zeit in Wien ganze 13 Sterilisationsanträge vorlagen.
| + | Es existiert keine umfassende wissenschaftliche Arbeit zur Rolle der Salzburger Gesundheitämter in der NS-Zeit und zur Zwangssterilisation von "erbkranken" Patienten und Patientinnen. Dass Zwangssterilisationen auf Basis von Beschlüssen des Erbgesundheitsgerichtes Salzburg durchgeführt wurden und die Amtsärzte und Leiter der Gesundheitsämter auch in Salzburg als Antragssteller dabei die treibende Kraft waren, ist jedoch aktenkundig. Bereits im Jahr 1940 nahm Salzburg mit 52 Anträgen auf Sterilisierung die Spitzenposition in der sog. [[Ostmark]] ein, während zur selben Zeit in Wien ganze 13 Sterilisationsanträge vorlagen. |
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| − | Genaue Zahlen über die im Bundesland Salzburg von den Amtsärzten beantragten und in Salzburger Spitälern durchgeführten Eingriffe fehlen jedoch. Dokumentiert sind laut [[Walter Reschreiter]] rund 30 im Landeskrankenhaus ausgeführte Zwangssterilisationen an Patienten und Patientinnen der Landesheilanstalt Salzburg. Auch ist die Zwangssterilisation von zwei Bewohnerinnen der Caritasanstalt St. Anton in [[Bruck an der Großglocknerstraße]] aktenkundig. | + | Genaue Zahlen über die im Bundesland Salzburg von den Amtsärzten beantragten und in Salzburger Spitälern durchgeführten Eingriffe fehlen jedoch. Dokumentiert sind laut [[Walter Reschreiter]] rund 30 im Landeskrankenhaus ausgeführte Zwangssterilisationen an Patienten und Patientinnen der Landesheilanstalt Salzburg. Auch ist die Zwangssterilisation von zwei Bewohnerinnen der Caritasanstalt St. Anton in [[Bruck an der Großglocknerstraße]] aktenkundig. |
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| | Man nimmt an, dass rund 1 % der an Frauen durchgeführten Eingriffe zum Tode führten. In Salzburg ist der Tod einer Patientin der Landesheilanstalt infolge der Zwangssterilisation nachgewiesen. Widerstand gegen diese Zwangsmaßnahme kam in Salzburg ausschließlich von Seiten der katholischen Kirche. | | Man nimmt an, dass rund 1 % der an Frauen durchgeführten Eingriffe zum Tode führten. In Salzburg ist der Tod einer Patientin der Landesheilanstalt infolge der Zwangssterilisation nachgewiesen. Widerstand gegen diese Zwangsmaßnahme kam in Salzburg ausschließlich von Seiten der katholischen Kirche. |
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| − | Die in der NS-Zeit tätigen Amtsärzte der Salzburger Gesundheitsämter wurden nach Ende der NS-Zeit nicht belangt. Sie übten ihre Tätigkeit als Amtsarzt und Leiter des Gesundheitsamtes jedenfalls in den Bezirken [[Zell am See]] und [[Tamsweg]] auch nach Kriegsende bis zu ihrem Eintritt in den Ruhestand unbehelligt weiter aus. | + | Die in der NS-Zeit tätigen Amtsärzte der Salzburger Gesundheitsämter wurden nach Ende der NS-Zeit nicht belangt. Sie übten ihre Tätigkeit als Amtsarzt und Leiter des Gesundheitsamtes jedenfalls in den Bezirken [[Zell am See]] und [[Tamsweg]] auch nach Kriegsende unbehelligt bis zu ihrem Eintritt in den Ruhestand aus. |
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| | ==Quellen== | | ==Quellen== |