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Für Halter von sogenannten gefährlichen Hunden sind zusätzlich zum Sachkundenachweis zehn Stunden praktisches Training mit dem jeweiligen Hund nachzuweisen. Auch für diesen Praxiskurs gibt es inhaltliche Vorgaben.   
 
Für Halter von sogenannten gefährlichen Hunden sind zusätzlich zum Sachkundenachweis zehn Stunden praktisches Training mit dem jeweiligen Hund nachzuweisen. Auch für diesen Praxiskurs gibt es inhaltliche Vorgaben.   
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Ein Sachkundenachweis kann nur von Personen ausgestellt werden, die von der Landesregierung mit Bescheid zugelassen wurden und somit Gewähr für eine ordnungsgemäße Ausbildung bieten. Diese Personen können sowohl natürliche als auch juristische Personen sein. Die aktuelle Liste mit Namen und Adressen der zugelassenen Personen findet sich auf der Homepage<ref>[http://www.salzburg.gv.at/ilnk-ws-zugelassene_personen_als_hundeausbildungseinrichtung  www.salzburg.gv.at]</ref>
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Ein Sachkundenachweis kann nur von Personen ausgestellt werden, die von der Landesregierung mit Bescheid zugelassen wurden und somit Gewähr für eine ordnungsgemäße Ausbildung bieten. Diese Personen können sowohl natürliche als auch juristische Personen sein. Die aktuelle Liste mit Namen und Adressen der zugelassenen Personen findet sich auf der Homepage des Landes Salzburg unter Landessicherheitsgesetz/Hundehaltung.  
    
== Welcher Hund wird als gefährlich eingestuft? ==
 
== Welcher Hund wird als gefährlich eingestuft? ==
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