Für Halter von sogenannten gefährlichen Hunden sind zusätzlich zum Sachkundenachweis zehn Stunden praktisches Training mit dem jeweiligen Hund nachzuweisen. Auch für diesen Praxiskurs gibt es inhaltliche Vorgaben. | Für Halter von sogenannten gefährlichen Hunden sind zusätzlich zum Sachkundenachweis zehn Stunden praktisches Training mit dem jeweiligen Hund nachzuweisen. Auch für diesen Praxiskurs gibt es inhaltliche Vorgaben. |