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→‎Einführung: Transporte von St. Anton und Konradinum
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Die ''NS-Kindereuthanasie'' war von allem Anfang an als geheime Reichssache geplant. Die eigens dazu gegründete Tarnorganisation „Reichsausschuss zur wissenschaftlichen Erfassung von erb- und anlagebedingten schweren Leiden“ mit Sitz in Berlin, organisierte das Tötungsmanagement.
 
Die ''NS-Kindereuthanasie'' war von allem Anfang an als geheime Reichssache geplant. Die eigens dazu gegründete Tarnorganisation „Reichsausschuss zur wissenschaftlichen Erfassung von erb- und anlagebedingten schweren Leiden“ mit Sitz in Berlin, organisierte das Tötungsmanagement.
 
Im Frühjahr 1939 erging ein geheimer Runderlass, in dem die Verpflichtung von Ärzten und Hebammen zur Meldung behinderter Kinder an die Gesundheitsämter angeordnet wurde. Es folgte die Einrichtung von sogenannten „Kinderfachabteilungen“ in Heilanstalten und Kliniken. Sie standen unter ärztlicher Leitung. Administrativ waren sie der staatlichen oder der kommunalen Verwaltung unterstellt. In der Ostmark, dem ehemaligen Staatsgebiet von Österreich, wurden drei „Kinderfachabteilungen“ eingerichtet. Die „Wiener Städtische Fürsorgeanstalt Am Spiegelgrund“ auf der Baumgartnerhöhe in Wien war die zweite von insgesamt über 30 „Kinderfachabteilungen“ im Reichsgebiet. Die beiden anderen Abteilungen in der Ostmark befanden sich in Graz und in Klagenfurt. Die Aufnahme eines Kindes in eine der „Kinderfachabteilungen“ bedeutete gemäß einem Erlass vom 18. Juni 1940 „offiziell“ die „Gewährung öffentlicher Fürsorge zur Behandlung von Kindern mit schwerem angeborenem Leiden“.
 
Im Frühjahr 1939 erging ein geheimer Runderlass, in dem die Verpflichtung von Ärzten und Hebammen zur Meldung behinderter Kinder an die Gesundheitsämter angeordnet wurde. Es folgte die Einrichtung von sogenannten „Kinderfachabteilungen“ in Heilanstalten und Kliniken. Sie standen unter ärztlicher Leitung. Administrativ waren sie der staatlichen oder der kommunalen Verwaltung unterstellt. In der Ostmark, dem ehemaligen Staatsgebiet von Österreich, wurden drei „Kinderfachabteilungen“ eingerichtet. Die „Wiener Städtische Fürsorgeanstalt Am Spiegelgrund“ auf der Baumgartnerhöhe in Wien war die zweite von insgesamt über 30 „Kinderfachabteilungen“ im Reichsgebiet. Die beiden anderen Abteilungen in der Ostmark befanden sich in Graz und in Klagenfurt. Die Aufnahme eines Kindes in eine der „Kinderfachabteilungen“ bedeutete gemäß einem Erlass vom 18. Juni 1940 „offiziell“ die „Gewährung öffentlicher Fürsorge zur Behandlung von Kindern mit schwerem angeborenem Leiden“.
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Unabhängig davon waren schon im Juni 1940 aus der [[Caritasanstalt St, Anton]] in [[Bruck an der Großglocknerstraße]] die aus [[Oberösterreich]] stammenden Kinder abgeholt und in die Heil- und Pflegeanstalt Niedernhart in Linz überstellt worden. Von dort gingen Transporte in die Vernichtungsanstalt Hartheim in Alkoven in Oberösterreich. Im Mai 1941 folgte ein Transport von Pfleglingen aus der Pflegeanstalt Mariathal bei Kramsach in [[Tirol]] nach Hartheim. In diesem waren mehrere Kinder, die früher in der Caritasanstalt in Bruck, bzw. im [[Konradinum]] in [[Eugendorf]] untergebracht waren.
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==Die Anstalt Am Spiegelgrund==
 
==Die Anstalt Am Spiegelgrund==
 
Die benötigten Pavillons zur Unterbringung der Kinder standen ab Juni 1940, nachdem die „Erwachseneneuthanasie“ angelaufen war, zur Verfügung. Die Anstalt Am Spiegelgrund war von Anfang an so organisiert, dass in ihr – verglichen mit anderen „Kinderfachabteilungen“ – eine auffallend hohe Eigenverantwortlichkeit der Ärzte gegeben war. Nach Einweisung und Aufnahme eines Kindes wurde das ausschlaggebende medizinische Gutachten erstellt. Die Ärzte Am Spiegelgrund nahmen durch ihre eindeutigen Formulierungen die Antwort aus Berlin vorweg. In der Regel führten sie die Meldung der zur Tötung vorgesehenen Kinder an den Reichsausschuss in Berlin durch. Nur bei einem einzigen Salzburger Kind erfolgte die Meldung schon vorher durch den Amtsarzt. Die Meldung an den Reichsausschuss kam dem Todesurteil gleich.
 
Die benötigten Pavillons zur Unterbringung der Kinder standen ab Juni 1940, nachdem die „Erwachseneneuthanasie“ angelaufen war, zur Verfügung. Die Anstalt Am Spiegelgrund war von Anfang an so organisiert, dass in ihr – verglichen mit anderen „Kinderfachabteilungen“ – eine auffallend hohe Eigenverantwortlichkeit der Ärzte gegeben war. Nach Einweisung und Aufnahme eines Kindes wurde das ausschlaggebende medizinische Gutachten erstellt. Die Ärzte Am Spiegelgrund nahmen durch ihre eindeutigen Formulierungen die Antwort aus Berlin vorweg. In der Regel führten sie die Meldung der zur Tötung vorgesehenen Kinder an den Reichsausschuss in Berlin durch. Nur bei einem einzigen Salzburger Kind erfolgte die Meldung schon vorher durch den Amtsarzt. Die Meldung an den Reichsausschuss kam dem Todesurteil gleich.
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