Kinder, die mit einer entsprechenden Diagnose versehen in eine der eigens zum Zweck des Kindermordes eingerichteten „Kinderfachabteilungen“ „zur Behandlung“ ihres Leidens eingewiesen wurden, waren von vorneherein todgeweiht. Das Schicksal jener Kinder, die „zur Beobachtung“ aufgenommen wurden, war meist dasselbe, entschied sich aber erst in der Anstalt. | Kinder, die mit einer entsprechenden Diagnose versehen in eine der eigens zum Zweck des Kindermordes eingerichteten „Kinderfachabteilungen“ „zur Behandlung“ ihres Leidens eingewiesen wurden, waren von vorneherein todgeweiht. Das Schicksal jener Kinder, die „zur Beobachtung“ aufgenommen wurden, war meist dasselbe, entschied sich aber erst in der Anstalt. |