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Vorsitzender des Verband Oberbayern für Gesundheitsfürsorge
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Zuerst Mitglied der Großdeutschen Partei, trat er im Mai 1931 in die NSDAP ein und wurde gleichzeitig Mitglied im NSDÄB (Nationalsozialistischer Deutscher Ärztebund). [[1934]] verbüßte er aufgrund seiner Verwicklung in den [[Lamprechtshausener NS-Putsch]], der einige Todesopfer forderte, wegen nationalsozialistischer Betätigung eine Gefängnisstrafe. Er erhielt in der Folge in Österreich Berufsverbot und flüchtete [[1935]] nach [[Deutschland]]. Anschließend wurde er Lagerarzt im Flüchtlingshilfswerk der NSDAP in [[München]].
 
Zuerst Mitglied der Großdeutschen Partei, trat er im Mai 1931 in die NSDAP ein und wurde gleichzeitig Mitglied im NSDÄB (Nationalsozialistischer Deutscher Ärztebund). [[1934]] verbüßte er aufgrund seiner Verwicklung in den [[Lamprechtshausener NS-Putsch]], der einige Todesopfer forderte, wegen nationalsozialistischer Betätigung eine Gefängnisstrafe. Er erhielt in der Folge in Österreich Berufsverbot und flüchtete [[1935]] nach [[Deutschland]]. Anschließend wurde er Lagerarzt im Flüchtlingshilfswerk der NSDAP in [[München]].
 
   
 
   
1935 trat er der SS bei, hatte 1940 den Rang eines SS-Obersturmbannführers und war Träger des Blutordens. Ab [[1938]] war Dr. Sprenger Arzt im städtischen Gesundheitsamt in München. Später wurde er Medizinaldezernent der Regierung von Oberbayern und war als solcher in die Maßnahmen der [[NS-Euthanasie]] involviert. [[1939]] wurde er zum Oberregierungsmedizinalrat befördert und [[1943]] zum Regierungsmedizinaldirektor ernannt.  
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1935 trat er der SS bei, hatte 1940 den Rang eines SS-Obersturmbannführers und war Träger des Blutordens. Ab [[1938]] war Dr. Sprenger Arzt im städtischen Gesundheitsamt in München. Später wurde er Medizinaldezernent der Regierung von Oberbayern, sowie Vorsitzender des ''Verband Oberbayern für Gesundheitsfürsorge'' und war als solcher in die Maßnahmen der [[NS-Euthanasie]] involviert. [[1939]] wurde er zum Oberregierungsmedizinalrat befördert und [[1943]] zum Regierungsmedizinaldirektor ernannt.  
    
1948 wurde er im Zuge des Entnazifizierungsverfahrens lediglich als Mitläufer eingestuft und man erlegte ihm eine Geldbuße von 800 Reichs-Mark auf. In den Staatsdienst wurde er nicht mehr übernommen.
 
1948 wurde er im Zuge des Entnazifizierungsverfahrens lediglich als Mitläufer eingestuft und man erlegte ihm eine Geldbuße von 800 Reichs-Mark auf. In den Staatsdienst wurde er nicht mehr übernommen.
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