Die Verleihung erfolgt durch den [[Bürgermeister der Stadt Salzburg| Bürgermeister]] aufgrund eines Beschlusses des Stadtsenates.
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Die Verleihung erfolgt durch den [[Bürgermeister der Stadt Salzburg| Bürgermeister]] aufgrund eines Beschlusses des Stadtsenates. Pro Funktionsperiode findet nur eine Verleihung statt, zuletzt 2011.
Nach § 70 des Salzburger Stadtrechtes 1966 (eines [[Salzburger Landesrecht|Landesgesetzes]])
Nach § 70 des Salzburger Stadtrechtes 1966 (eines [[Salzburger Landesrecht|Landesgesetzes]])