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Im Jahr 1980 wurden Teile der Gemeinde [[Maishofen]] per Verordnung der Salzburger Landesregierung vom 10. November 1980 (Lahntal-Landschaftsschutzverordnung 1980) als '''Landschaftsschutzgebiet Lahntal''' ausgewiesen.
 
Im Jahr 1980 wurden Teile der Gemeinde [[Maishofen]] per Verordnung der Salzburger Landesregierung vom 10. November 1980 (Lahntal-Landschaftsschutzverordnung 1980) als '''Landschaftsschutzgebiet Lahntal''' ausgewiesen.
 
==Lage und Beschreibung==
 
==Lage und Beschreibung==
Das darin festgelegte Gebiet befindet sich in der Gemeinde [[Maishofen]] im [[Pinzgau]] und umfasst Teile der Katastralgemeinden [[Lahntal]], [[Mitterhofen]] und [[Atzing]]. Das Landschaftsschutzgebiet dehnt sich über eine Fläche von 209,55 ha westlich der [[B311]].  
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Das darin festgelegte Gebiet befindet sich in der Gemeinde [[Maishofen]] im [[Pinzgau]] und umfasst Teile der Katastralgemeinden [[Lahntal]], [[Mitterhofen]] und [[Atzing]]. Das Landschaftsschutzgebiet dehnt sich über eine Fläche von 209,55 ha westlich der [[B 311]].
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Die Verordnung wurde erlassen, um den „besonders hohen landschaftsästhetischen Wert“ der natürlichen und unberührt wirkenden Moorfläche, sowie „dessen hohen Erlebnis- und Erholungswert der charakteristischen Naturlandschaft und der naturnahen Kulturlandschaft“ zu erhalten.
 
Die Verordnung wurde erlassen, um den „besonders hohen landschaftsästhetischen Wert“ der natürlichen und unberührt wirkenden Moorfläche, sowie „dessen hohen Erlebnis- und Erholungswert der charakteristischen Naturlandschaft und der naturnahen Kulturlandschaft“ zu erhalten.
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==Bemerkenswertes==
 
==Bemerkenswertes==
 
Das Schutzgebiet spielte in einem oberstgerichtlichen Verfahren eine Rolle, das im Zusammenhang mit dem in Maishofen beabsichtigten und höchst umstrittenen [[Diabas]]-Abbau stattgefunden hat. Der Verfassungsgerichtshof hat am 12. März 2003 entschieden, einen sog. Individualantrag (des Betreibers der Kitzbüheler Hartsteinwerke – Anm.) auf Aufhebung  der Landschaftsschutzgebietsverordnung abzulehnen.
 
Das Schutzgebiet spielte in einem oberstgerichtlichen Verfahren eine Rolle, das im Zusammenhang mit dem in Maishofen beabsichtigten und höchst umstrittenen [[Diabas]]-Abbau stattgefunden hat. Der Verfassungsgerichtshof hat am 12. März 2003 entschieden, einen sog. Individualantrag (des Betreibers der Kitzbüheler Hartsteinwerke – Anm.) auf Aufhebung  der Landschaftsschutzgebietsverordnung abzulehnen.
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