''Beispiel 2'': Ein 150 kg schwerer Mann lehnte sich an ein Geländer eines Wanderweges am [[Attersee]] und brach ins Gelände ab. Der Bürgermeister wurde als Wegeerhalter, als unbescholtener Bürger, zu einer persönlichen unbedingten Geldstrafe verurteilt. Er hätte jährlich einen Holzsachverständigen die Geländer überprüfen lassen müssen. | ''Beispiel 2'': Ein 150 kg schwerer Mann lehnte sich an ein Geländer eines Wanderweges am [[Attersee]] und brach ins Gelände ab. Der Bürgermeister wurde als Wegeerhalter, als unbescholtener Bürger, zu einer persönlichen unbedingten Geldstrafe verurteilt. Er hätte jährlich einen Holzsachverständigen die Geländer überprüfen lassen müssen. |