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Mit Einführung des Altstadterhaltungsgesetzes wurde eine [[Sachverständigenkommission der Stadt Salzburg|Sachverständigenkommission]]  
 
Mit Einführung des Altstadterhaltungsgesetzes wurde eine [[Sachverständigenkommission der Stadt Salzburg|Sachverständigenkommission]]  
eingerichtet und zudem der "Salzburger Altstadterhaltungsfonds" gegründet. Mit Geldern aus dem Fonds werden den Liegenschaftseigentümern jene Mehrkosten ersetzt, die aus der Einhaltung der Bestimmungen des Gesetztes erwachsen. Außerdem fördert der Fonds Baumaßnahmen, die der Erhaltung charakteristischer Bauten dienen.  
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eingerichtet und zudem der [[Salzburger Altstadterhaltungsfonds]] gegründet. Mit Geldern aus dem Fonds werden den Liegenschaftseigentümern jene Mehrkosten ersetzt, die aus der Einhaltung der Bestimmungen des Gesetztes erwachsen. Außerdem fördert der Fonds Baumaßnahmen, die der Erhaltung charakteristischer Bauten dienen.  
    
Im Jahr [[1995]] erfolgte eine Ausweitung des Schutzgebietes über die bisherige Kernzone hinaus. Neu einbezogen wurden Teile der [[Neustadt]] und der [[Riedenburg|Inneren Riedenburg]] (Schutzzone II). Zum Altstadterhaltungsgebiet gehören somit heute die Altstadt selbst, der [[Mönchsberg]], [[Festungsberg]] und Teile des [[Kapuzinerberg]]es, Innerer und [[Äußerer Stein]], [[Bürglstein]], die Neustadt mitsamt [[Schloss Mirabell]] und Teile von Riedenburg, [[Mülln]] und [[Nonntal]].  
 
Im Jahr [[1995]] erfolgte eine Ausweitung des Schutzgebietes über die bisherige Kernzone hinaus. Neu einbezogen wurden Teile der [[Neustadt]] und der [[Riedenburg|Inneren Riedenburg]] (Schutzzone II). Zum Altstadterhaltungsgebiet gehören somit heute die Altstadt selbst, der [[Mönchsberg]], [[Festungsberg]] und Teile des [[Kapuzinerberg]]es, Innerer und [[Äußerer Stein]], [[Bürglstein]], die Neustadt mitsamt [[Schloss Mirabell]] und Teile von Riedenburg, [[Mülln]] und [[Nonntal]].