Änderungen

keine Bearbeitungszusammenfassung
Zeile 3: Zeile 3:     
== Einleitung ==
 
== Einleitung ==
Dieses Circular ist im Rahmen der Bemühungen zur Organisation des Sanitätswesens zu sehen. Salzburg, das Innviertel und ein Teil des Hausruckviertels waren erst 1816 - nach bayrischer Herrschaft - ein Teil Oberösterreichs geworden. Bestimmungen, die den Handlungsspielraum der Materialisten regelten, waren auch im Interesse der Ärzte, die diese Normen - gemeinsam mit den Pfleggerichten - durchsetzen mussten. Das Circular enthält zahlreiche lateinische Stoff-Bezeichnungen, die nicht alle in Fußnoten angegeben werden können. Hier hilft die Lexikon-Plattform "zeno" weiter.<ref>http://www.zeno.org/</ref> Interessant ist auch die Vielfalt der gehandelten Waren.
+
Dieses Circular ist im Rahmen der Bemühungen zur Organisation des Sanitätswesens zu sehen. Salzburg, das Innviertel und ein Teil des Hausruckviertels waren erst 1816 - nach bayrischer Herrschaft - ein Teil Oberösterreichs geworden. Bestimmungen, die den Handlungsspielraum der Materialisten regelten, waren auch im Interesse der Ärzte, die diese Normen - gemeinsam mit den Pfleggerichten - durchsetzen mussten. Das Circular enthält zahlreiche lateinische Stoff-Bezeichnungen, die nicht alle in Fußnoten angegeben werden können. Hier hilft die Lexikon-Plattform "zeno" weiter.<ref>http://www.zeno.org/</ref> Interessant ist auch die Vielfalt der gehandelten Waren, sowie die Einschränkungen bezüglich der Menge der Arzneigrundstoffe. Diese durften nämlich nicht unter (!) einer gewissen Menge (ein Pfund, ein halbes Pfund bzw. eine Unze) verkauft werden.
    
== Text ==
 
== Text ==
Zeile 85: Zeile 85:     
VI. Die Rechte und Pflichten der Apotheker sind durch die insbesondere hierüber bestehenden Gesetze  
 
VI. Die Rechte und Pflichten der Apotheker sind durch die insbesondere hierüber bestehenden Gesetze  
bestimmt, und es wird daher nur auf diese und namentlich auf die neueste österreichische Pharmacopoe vom Jahre 1820 und auf die neueste Medicamenten-Taxe hingewiesen.
+
bestimmt, und es wird daher nur auf diese und namentlich auf die neueste österreichische Pharmacopoe<ref>Pharmakopöe (griech., »Vorschrift für die Arzneibereitung«, Dispensatorium), ein Werk, das die rohen Arzneistoffe und gewisse Mischungen und Zubereitungen beschreibt, die in den Apotheken vorrätig zu halten oder anzufertigen sind. In der Regel werden die Pharmakopöen von den Staatsbehörden herausgegeben und mit Gesetzeskraft ausgestattet</ref> vom Jahre 1820 und auf die neueste Medicamenten-Taxe hingewiesen.
    
Von der k. k. obderennsischen Landes - Regierung. Linz den 4. Dezember 1820.
 
Von der k. k. obderennsischen Landes - Regierung. Linz den 4. Dezember 1820.
 +
 +
== Einzelnachweise ==