Eine Zweitwohnbesitzer in [[Flachau]] ging 2008 wegen des Betriebs der Schneekanonen während der Nachtstunden zu Gericht, weil sie sich durch den Lärm in ihrer Nachtruhe gestört fühlte. Wie in der Quelle dieses Beitrags zitiert wird, meinte der der Chef der [[Flachauer Bergbahnen]]], [[Ernst Brandstätter]], dass sie sich zuerst ein Haus hin bauen, um von diesem weg Skifahren zu können, dann aber wollten sie die Bergbahnen in ihrer Tätigkeit einschränken. Die Anrainerin brachte im Oktober 2008 beim [[Landesgericht Salzburg]] eine Klage auf Unterlassung ein. Brandstetter verstand die Argumentation der Zweitwohnungsbesitzer nicht, wo sie doch gewusst hätte, dass sich die Piste rund 300 Meter von ihrem Haus entfernt befinde. | Eine Zweitwohnbesitzer in [[Flachau]] ging 2008 wegen des Betriebs der Schneekanonen während der Nachtstunden zu Gericht, weil sie sich durch den Lärm in ihrer Nachtruhe gestört fühlte. Wie in der Quelle dieses Beitrags zitiert wird, meinte der der Chef der [[Flachauer Bergbahnen]]], [[Ernst Brandstätter]], dass sie sich zuerst ein Haus hin bauen, um von diesem weg Skifahren zu können, dann aber wollten sie die Bergbahnen in ihrer Tätigkeit einschränken. Die Anrainerin brachte im Oktober 2008 beim [[Landesgericht Salzburg]] eine Klage auf Unterlassung ein. Brandstetter verstand die Argumentation der Zweitwohnungsbesitzer nicht, wo sie doch gewusst hätte, dass sich die Piste rund 300 Meter von ihrem Haus entfernt befinde. |