Zum Namen: ''aigen'', althochdeutsch ''eigan'' bedeutet "haben, besitzen" und bezeichnet als Substantiv vor allem das (ererbte) Grundeigentum, bzw. den freien Eigenbesitz. Das "Eigentuom" bezeichnet mittelhochdeutsch das freie Besitzrecht. Ein ''Aigner'' ist daher ein freier, nicht abgabepflichtiger Bauer. | Zum Namen: ''aigen'', althochdeutsch ''eigan'' bedeutet "haben, besitzen" und bezeichnet als Substantiv vor allem das (ererbte) Grundeigentum, bzw. den freien Eigenbesitz. Das "Eigentuom" bezeichnet mittelhochdeutsch das freie Besitzrecht. Ein ''Aigner'' ist daher ein freier, nicht abgabepflichtiger Bauer. |