Gerührt und mit Dank erfüllt für jene höchst gnädigste Rücksicht bleibt dem Endesgesetzten nur der Wunsch übrig, daß, so wie einer seits die höchste Entschließung Sr. K. H. des Kurfürsten als wohlmeinend erscheint, selbe auch anderer seits für ihn der That nach wohlthätig und nicht vielmehr in Hinsicht auf seine Lage und die obwaltenden Umstände mit nachtheiligen Folgen begleitet wäre; welch letzteres Besorgniß dem Unterzeichneten sich desto mehr aufdringt, da er in dem berührten hohen Landesregierungsdekrete die Erwähnung vermißt, daß seine dekretmäßige Besoldung pr. 1000 f, die ihm als Hof= und Landphysikus zugewiesen sind, für sich noch fortan belassen würden. | Gerührt und mit Dank erfüllt für jene höchst gnädigste Rücksicht bleibt dem Endesgesetzten nur der Wunsch übrig, daß, so wie einer seits die höchste Entschließung Sr. K. H. des Kurfürsten als wohlmeinend erscheint, selbe auch anderer seits für ihn der That nach wohlthätig und nicht vielmehr in Hinsicht auf seine Lage und die obwaltenden Umstände mit nachtheiligen Folgen begleitet wäre; welch letzteres Besorgniß dem Unterzeichneten sich desto mehr aufdringt, da er in dem berührten hohen Landesregierungsdekrete die Erwähnung vermißt, daß seine dekretmäßige Besoldung pr. 1000 f, die ihm als Hof= und Landphysikus zugewiesen sind, für sich noch fortan belassen würden. |