Mit einer Urkunde vom [[15. Juni]] [[1146]] vom Salzburger Erzbischof Konrad I. wurde Raitenhaslach mit dem Privileg des Besitzes von Land, Vermögen und Rechten ausgestattet. Es folgten weitere päpstliche Privilegien. Unter den Salzburger Erzbischöfen erlebte das Kloster bis Mitte des [[13. Jahrhundert]]s eine Blütezeit. Obwohl die Wittelsbacher sich mehr und mehr die weltliche Macht sicherten, blieb die geistliche Hoheit - etwa die Weihe der Äbte - lange beim Salzburger Erzbischof. | Mit einer Urkunde vom [[15. Juni]] [[1146]] vom Salzburger Erzbischof Konrad I. wurde Raitenhaslach mit dem Privileg des Besitzes von Land, Vermögen und Rechten ausgestattet. Es folgten weitere päpstliche Privilegien. Unter den Salzburger Erzbischöfen erlebte das Kloster bis Mitte des [[13. Jahrhundert]]s eine Blütezeit. Obwohl die Wittelsbacher sich mehr und mehr die weltliche Macht sicherten, blieb die geistliche Hoheit - etwa die Weihe der Äbte - lange beim Salzburger Erzbischof. |