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den betroffenen Schutzgebieten. Da ''jedermann in das Naturschutzbuch frei Einsicht nehmen kann'' und
 
den betroffenen Schutzgebieten. Da ''jedermann in das Naturschutzbuch frei Einsicht nehmen kann'' und
 
eine ''behördliche Auskunftspflicht'' besteht, ist die Zugänglichkeit über das Internet eine wesentliche
 
eine ''behördliche Auskunftspflicht'' besteht, ist die Zugänglichkeit über das Internet eine wesentliche
Unterstützung und Entlastung für die MitarbeiterInnen der öffentlichen Verwaltung. Insbesondere die
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Unterstützung und Entlastung für die MitarbeiterInnen der öffentlichen Verwaltung.
geographische Darstellung via [[SAGIS]] ist hier von Bedeutung, zu der auch die entsprechenden
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Insbesondere die geographische Darstellung via [[SAGIS]] ist hier von Bedeutung, zu der auch die entsprechenden
 
inhaltlichen Informationen abgerufen werden können.
 
inhaltlichen Informationen abgerufen werden können.
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==Zugang==
 
Das Naturschutzbuch ist öffentlich zugänglich. Durch die Verfügbarkeit im Internet besteht auch keine
 
Das Naturschutzbuch ist öffentlich zugänglich. Durch die Verfügbarkeit im Internet besteht auch keine
 
zeitliche Beschränkung auf Amtsstunden.
 
zeitliche Beschränkung auf Amtsstunden.