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Wildbach- und Lawinenverbauung (Seite wurde neu angelegt)
Die '''Wildbach- und Lawinenverbauung''' dient zum Schutz vor Naturgefahren, die durch [[Wildbach|Wildbäche]] und mögliche [[Lawine]]n nicht nur aber vor allem im Bereich der [[Alpen]] gegeben sind.
==Geschichte==
Im Jahr [[1870]] haben einige Naturkatastrophen den Anlass für entsprechende Maßnahmen gegeben. Auf Basis des Reichsforstgesetzes gründete man infolgedessen im Jahr [[1884]] den Forsttechnischen Dienst für Wildbach- und Lawinenverbauung und es wurde das „Wildbachverbauungsgesetz" beschlossen. Die Wildbach- und Lawinenverbauung wird heute kurz „die.wildbach“ genannt.
==Wildbach- und Lawinenverbauung im Bundesland Salzburg==
=====Rahmenbedingungen=====
Die Fläche des [[Bundesland Salzburg|Bundeslandes Salzburg]] beträgt 7 154 km². Sie ist verwaltungsmäßig in sechs politische Bezirke mit 119 Gemeinden unterteilt. Die Bevölkerungszahl beträgt ca. 524 400 Bewohner und Bewohnerinnen. Die Sektion Salzburg der Wildbach- und Lawinenverbauung ist für 1 299 Wildbach- und 561 Lawineneinzugsgebiete mit einer Gesamtfläche von 5 010 km² verantwortlich, die etwa 70 % der Gesamtfläche des Bundeslandes ausmachen. Darüber hinaus sind ca. 3 % der Gesamtfläche als Risikogebiete ausgewiesen. Hier drohen Steinschlag oder Hangrutschungen.
=====Organisationsform=====
Die Sektion Salzburg umfasst vier Gebietsbauleitungen (GBL). Es sind dies die Gebietsbauleitung [[Flachgau]] und [[Tennengau]], die für die politischen Bezirke [[Hallein]], [[Bezirk Salzburg Stadt]] und [[Bezirk Salzburg Umgebung]] zuständig ist. Der Bezirk [[St. Johann im Pongau]] untersteht der GBL Pongau. Die GBL [[Lungau]] betreut den Zuständigkeitsbereich des Bezirkes [[Tamsweg]]. Der Bezirk [[Zell am See]] fällt in den Zuständigkeitsbereich der GBL [[Pinzgau]].
==Aufgaben der Wildbach- und Lawinenverbauung==
=====Gefahrenerfassung=====
Dazu zählen Gefahren, die in den Einzugs- und Risikogebieten durch Wildbäche, Lawinen und Erosion im Gebiet der jeweiligen Gebietsbauleitung drohen. Sie müssen fachkundig erfasst, analysiert und eingeschätzt werden.
=====Kernleistungen =====
Zu den Kernleistungen der Gebietsbauleitungen zählen
* Kompetente und bürgernahe Beratung,
* Sachverständigentätigkeit
* Gefahrenzonenplanung
* Maßnahmenplanung- und umsetzung und die
* Förderungsabwicklung.
==Quellen==
* http://www.die-wildbach.at
* http://www.lebensministerium.at
[[Kategorie:Organisation]]
[[Kategorie:Wirtschaft]]
[[Kategorie:Naturgefahren]]
[[Kategorie:Naturschutz]]
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