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Mit der Salzburgleitung wird das letzte offene Teilstück in dem für die Stromversorgung Österreichs nötigen Übertragungsnetz (380-kV-Ring) geschlossen. Die zu geringe Kapazität der bestehenden Leitungen führt beim Stromtransfer zwischen dem Norden und dem Süden des Landes zu erheblichen Problemen. Errichter ist die VERBUND-Austrian Power Grid AG (APG), ein Tochterunternehmen des Verbunds. Dieses Unternehmen steht mit 51 Prozent im Eigentum der Republik Österreich.  
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Mit der Salzburgleitung wird das letzte offene Teilstück in dem für die Stromversorgung Österreichs nötigen Übertragungsnetz (380-kV-Ring) geschlossen. Die zu geringe Kapazität der bestehenden Leitungen führt beim Stromtransfer zwischen dem Norden und dem Süden des Landes zu erheblichen Problemen. Errichter ist die VERBUND-[[Austrian Power Grid AG]] (APG), ein Tochterunternehmen des Verbunds. Dieses Unternehmen steht mit 51 Prozent im Eigentum der Republik Österreich.  
    
142  Kilometer Kabel will die Austrian Power Grid zwischen den beiden  Gemeinden  auf 410  Masten aufhängen. Der ungefähre Trassenkorridor  führt direkt  vorbei an  ein paar Häusern in [[Fusch an der  Großglocknerstraße]],  durch  [[Kuchl]], über ein [[Natura-2000]]-Gebiet  bei [[Bad Vigaun]], an  einer  neu errichteten Wohnsiedlung in  [[Elsbethen]] und über den  [[Gaisberg]]. 203  Häuser  werden weniger  als 200 Meter von der 380-kV-Leitung entfernt  sein,  weitere 300 liegen  näher als 400 Meter. Das sind die Abstände, die  das    [[Landeselektrizitätsgesetz]] (LEG) für Häuser bzw. Siedlungen    vorschreibt.
 
142  Kilometer Kabel will die Austrian Power Grid zwischen den beiden  Gemeinden  auf 410  Masten aufhängen. Der ungefähre Trassenkorridor  führt direkt  vorbei an  ein paar Häusern in [[Fusch an der  Großglocknerstraße]],  durch  [[Kuchl]], über ein [[Natura-2000]]-Gebiet  bei [[Bad Vigaun]], an  einer  neu errichteten Wohnsiedlung in  [[Elsbethen]] und über den  [[Gaisberg]]. 203  Häuser  werden weniger  als 200 Meter von der 380-kV-Leitung entfernt  sein,  weitere 300 liegen  näher als 400 Meter. Das sind die Abstände, die  das    [[Landeselektrizitätsgesetz]] (LEG) für Häuser bzw. Siedlungen    vorschreibt.