Änderungen

Zur Navigation springen Zur Suche springen
1 Byte hinzugefügt ,  11:30, 30. Nov. 2023
K
Textersetzung - „u.a.“ durch „u. a.“
Zeile 4: Zeile 4:  
==Jagdbare und nicht jagdbare Wildtiere==
 
==Jagdbare und nicht jagdbare Wildtiere==
 
:''Hauptartikel [[Jagd]]
 
:''Hauptartikel [[Jagd]]
Zu den [[jagd]]baren Wildtieren zählen im [[Bundesland Salzburg]] [[Rotwild]], [[Rehwild]], [[Steinwild]] wie [[Gämse]] und [[Steinbock]], [[Wildschwein]], [[Feldhase]], [[Marder]], [[Fuchs]], [[Dachs]], [[Murmeltier]], Wildente - meist [[Stockente]] - u.a.m.
+
Zu den [[jagd]]baren Wildtieren zählen im [[Bundesland Salzburg]] [[Rotwild]], [[Rehwild]], [[Steinwild]] wie [[Gämse]] und [[Steinbock]], [[Wildschwein]], [[Feldhase]], [[Marder]], [[Fuchs]], [[Dachs]], [[Murmeltier]], Wildente - meist [[Stockente]] - u. a.m.
    
Nicht jagdbare Wildtiere sind einerseits Wildtiere, die über das ganze Jahr streng geschützt sind, und andererseits Wildtiere, die aus zeitlichen oder aus Standortgründen nicht jagdbar sind. Aber auch [[Singvögel]] oder Kleinsäuger wie [[Mäuse]] zählen zu den nicht jagdbaren Tieren.
 
Nicht jagdbare Wildtiere sind einerseits Wildtiere, die über das ganze Jahr streng geschützt sind, und andererseits Wildtiere, die aus zeitlichen oder aus Standortgründen nicht jagdbar sind. Aber auch [[Singvögel]] oder Kleinsäuger wie [[Mäuse]] zählen zu den nicht jagdbaren Tieren.

Navigationsmenü