| | Die Oberste Justizstelle war hingegen die oberste Justizbehörde für alle vier Entschädigungsländer.<ref>Als Kurfürst war Ferdinand für das Herzogtum Salzburg, als Erzherzog aber auch für seine übrigen Länder von der Reichsgerichtsbarkeit ausgenommen, was Anlass zur Neuorganisation der Justiz in oberster Instanz gab.</ref> | | Die Oberste Justizstelle war hingegen die oberste Justizbehörde für alle vier Entschädigungsländer.<ref>Als Kurfürst war Ferdinand für das Herzogtum Salzburg, als Erzherzog aber auch für seine übrigen Länder von der Reichsgerichtsbarkeit ausgenommen, was Anlass zur Neuorganisation der Justiz in oberster Instanz gab.</ref> |
| − | Staatsminister Manfredini und Hofkanzler Bleul, zwischen denen bald ein scharfer Gegensatz entstand, konnten ihre Stellung, auch zulasten des Staatsrates (u.a. da sie berechtigt waren, den Staatsrat in dringenden Fällen zu umgehen), in der Folge erheblich ausbauen; und zwar in der Weise, dass das Staatsministerium die Oberaufsicht über die Staatsgeschäfte im allgemeinen, die Hofkanzlei die über die innere Verwaltung führte. | + | Staatsminister Manfredini und Hofkanzler Bleul, zwischen denen bald ein scharfer Gegensatz entstand, konnten ihre Stellung, auch zulasten des Staatsrates (u. a. da sie berechtigt waren, den Staatsrat in dringenden Fällen zu umgehen), in der Folge erheblich ausbauen; und zwar in der Weise, dass das Staatsministerium die Oberaufsicht über die Staatsgeschäfte im allgemeinen, die Hofkanzlei die über die innere Verwaltung führte. |