Am 5. September 1830 wurde er Distriktarzt in Mattighofen im Innkreis. In beiden Fällen blieb er im Genuss seines Gehaltes und Personalzulage. Die Regierung fand sich laut Dekret vom 31. Oktober 1832 bewogen den Distriktarzt Doktor Lasser auf sein Gesuch die Stelle eines provisorischen Stadtarztes zu Salzburg zu verleihen und mit dem ferneren Dekret vom zweiten Jänner 1833 zu verordnen, dass unter Einbeziehung seines bisherigen Gehalts ihm der mit der Stadt Arztesstelle verbundene Gehalt von 500fl vom 3. Dezember 1832 an, aus dem Salzburger Lazarett Fond verabfolgt werde. | Am 5. September 1830 wurde er Distriktarzt in Mattighofen im Innkreis. In beiden Fällen blieb er im Genuss seines Gehaltes und Personalzulage. Die Regierung fand sich laut Dekret vom 31. Oktober 1832 bewogen den Distriktarzt Doktor Lasser auf sein Gesuch die Stelle eines provisorischen Stadtarztes zu Salzburg zu verleihen und mit dem ferneren Dekret vom zweiten Jänner 1833 zu verordnen, dass unter Einbeziehung seines bisherigen Gehalts ihm der mit der Stadt Arztesstelle verbundene Gehalt von 500fl vom 3. Dezember 1832 an, aus dem Salzburger Lazarett Fond verabfolgt werde. |