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== Einwohner ==
 
== Einwohner ==
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Im Bundesland leben 552&nbsp;614 Einwohner (Ew.) (Stand 1. Jänner 2018, das sind 6,3 % der österreichischen Bevölkerung), was einer Bevölkerungsdichte von 76 Einwohnern pro Quadratkilometer entspricht. In der [[Stadt Salzburg|Landeshauptstadt Salzburg]] leben 153&nbsp;353 ; sie ist damit die viertgrößte Stadt Österreichs. Seit [[1. Jänner]] [[2002]] stieg die Einwohnerzahl bis 1. Jänner [[2010]] um 12&nbsp;811 Personen oder 2,5 Prozent.<ref>[[Salzburger Woche]], Silvesterausgabe 2010</ref>. Der Ausländeranteil betrug 13,7 Prozent im Jahr 2014.
 
Im Bundesland leben 552&nbsp;614 Einwohner (Ew.) (Stand 1. Jänner 2018, das sind 6,3 % der österreichischen Bevölkerung), was einer Bevölkerungsdichte von 76 Einwohnern pro Quadratkilometer entspricht. In der [[Stadt Salzburg|Landeshauptstadt Salzburg]] leben 153&nbsp;353 ; sie ist damit die viertgrößte Stadt Österreichs. Seit [[1. Jänner]] [[2002]] stieg die Einwohnerzahl bis 1. Jänner [[2010]] um 12&nbsp;811 Personen oder 2,5 Prozent.<ref>[[Salzburger Woche]], Silvesterausgabe 2010</ref>. Der Ausländeranteil betrug 13,7 Prozent im Jahr 2014.
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== Geschichte ==
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== Geschichte ==</noinclude>
: ''Hauptartikel: [[Geschichte des Landes]]''
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[[Bild:Stift_nonnberg_1.jpg|thumb|Das [[Benediktinenstift Nonnberg]]]]Die Geschichte der Besiedlung Salzburgs reicht bis in die vorgeschichtliche Zeit. Von den [[Kelten]] stammt der älteste Name der Stadt Salzburg, [[Iuvavum]]. Unter den [[Römer]]n war Iuvavum ein Verwaltungsbezirk innerhalb der Provinz [[Noricum]]. Seit dem [[6. Jahrhundert]] gehörte das Gebiet des Landes Salzburg, noch ohne den [[Lungau]], zum [[Herzogtum Bayern]]. Die Gründung des [[Benediktiner-Erzabtei St. Peter|Benediktinerstifts St. Peter]] [[696]] und des [[Benediktinenstift Nonnberg|Benediktinenstifts]] auf dem [[Nonnberg]] [[713]] bildete für den [[Rupert von Worms]], den Landespatron von Salzburg, die Grundlage für ein [[Bistum Salzburg|Bistum]] ([[739]]), das [[798]] zum [[Erzbistum Salzburg|Erzbistum]] erhoben wurde. Dieses umfasste nahezu den gesamten altbayerischen Raum (Teile links der [[Salzach]]), auch als [[Rupertiwinkl]] bezeichnet, sowie das [[Innviertel]]).
 
[[Bild:Stift_nonnberg_1.jpg|thumb|Das [[Benediktinenstift Nonnberg]]]]Die Geschichte der Besiedlung Salzburgs reicht bis in die vorgeschichtliche Zeit. Von den [[Kelten]] stammt der älteste Name der Stadt Salzburg, [[Iuvavum]]. Unter den [[Römer]]n war Iuvavum ein Verwaltungsbezirk innerhalb der Provinz [[Noricum]]. Seit dem [[6. Jahrhundert]] gehörte das Gebiet des Landes Salzburg, noch ohne den [[Lungau]], zum [[Herzogtum Bayern]]. Die Gründung des [[Benediktiner-Erzabtei St. Peter|Benediktinerstifts St. Peter]] [[696]] und des [[Benediktinenstift Nonnberg|Benediktinenstifts]] auf dem [[Nonnberg]] [[713]] bildete für den [[Rupert von Worms]], den Landespatron von Salzburg, die Grundlage für ein [[Bistum Salzburg|Bistum]] ([[739]]), das [[798]] zum [[Erzbistum Salzburg|Erzbistum]] erhoben wurde. Dieses umfasste nahezu den gesamten altbayerischen Raum (Teile links der [[Salzach]]), auch als [[Rupertiwinkl]] bezeichnet, sowie das [[Innviertel]]).
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1803 kam das Fürstentum Salzburg als [[Säkularisierung|säkularisiertes]] [[Kurfürstentum Salzburg|Kurfürstentum]] an den Großherzog [[Ferdinand III. von Toskana]]. [[1810]] wurde Salzburg [[Bayern]] zugesprochen und schließlich [[1816]] (nach dem Wiener Kongress) wurde es ohne [[Berchtesgaden]] und ohne den [[Rupertiwinkel]] endgültig ein Teil der [[Habsburgermonarchie]]. 1816 bis [[1849]] gehörte es als [[Salzburgkreis]] zu [[Österreich ob der Enns]]. [[1849]] wurde es [[Kaiserliches Kronland (Überblick)|Kronland]]. [[1920]] wurde Salzburg, im Zuge der staatlichen Rechtsformänderung von der Monarchie zur Republik, ein Bundesland von Österreich.  
 
1803 kam das Fürstentum Salzburg als [[Säkularisierung|säkularisiertes]] [[Kurfürstentum Salzburg|Kurfürstentum]] an den Großherzog [[Ferdinand III. von Toskana]]. [[1810]] wurde Salzburg [[Bayern]] zugesprochen und schließlich [[1816]] (nach dem Wiener Kongress) wurde es ohne [[Berchtesgaden]] und ohne den [[Rupertiwinkel]] endgültig ein Teil der [[Habsburgermonarchie]]. 1816 bis [[1849]] gehörte es als [[Salzburgkreis]] zu [[Österreich ob der Enns]]. [[1849]] wurde es [[Kaiserliches Kronland (Überblick)|Kronland]]. [[1920]] wurde Salzburg, im Zuge der staatlichen Rechtsformänderung von der Monarchie zur Republik, ein Bundesland von Österreich.  
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Das kirchliche [[Erzbistum Salzburg]] selbst wurde [[1807]] auf das Gebiet des Landes Salzburg und das östliche [[Nordtirol]] beschränkt und in diesem Umfang [[1818]] und [[1825]] neu organisiert. [[1831]] gab es Land Salzburg drei Städte, 21 Märkte, 734 Dörfer und 29&nbsp;029 Häuser.
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Das kirchliche [[Erzbistum Salzburg]] selbst wurde [[1807]] auf das Gebiet des Landes Salzburg und das östliche [[Nordtirol]] beschränkt und in diesem Umfang [[1818]] und [[1825]] neu organisiert. [[1831]] gab es Land Salzburg drei Städte, 21 Märkte, 734 Dörfer und 29&nbsp;029 Häuser.<noinclude>
 
   
== Politische Gliederung ==
 
== Politische Gliederung ==
 
Das [[Land Salzburg (Gebietskörperschaft)|Land Salzburg]] ist jene Gebietskörperschaft (juristische Person), die im Bundesland Salzburg seit [[1920]] die Staatsgewalt gemäß der [[Landes-Verfassungsgesetz 1999|Landesverfassung]] auf der Ebene des Landes durch folgende obersten Organe ausübt:  
 
Das [[Land Salzburg (Gebietskörperschaft)|Land Salzburg]] ist jene Gebietskörperschaft (juristische Person), die im Bundesland Salzburg seit [[1920]] die Staatsgewalt gemäß der [[Landes-Verfassungsgesetz 1999|Landesverfassung]] auf der Ebene des Landes durch folgende obersten Organe ausübt:  
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=== Landtag ===  
 
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Der [[Salzburger Landtag|Landtag]] umfasst 36 [[Landtagsabgeordnete]]. <br />
 
Der [[Salzburger Landtag|Landtag]] umfasst 36 [[Landtagsabgeordnete]]. <br />
 
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Auf Grund der [[Landtagswahl 2018]] entfallen  
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=== Landeshauptmann ===
 
=== Landeshauptmann ===
: ''Hauptartikel: [[Landeshauptmann]]
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Die Landeshauptmann ist eines der obersten Verwaltungsorgane des Landes Salzburg, zuständig für die Vollziehung von Bundesgesetzen. Der Landeshauptmann von Salzburg wird vom Salzburger Landtag gewählt, vom Bundespräsident auf die Verfassung von Österreich angelobt und erhält von der Republik Österreich einen Bezug nach dem Bezügegesetz. Der Landeshauptmann ist Träger der mittelbaren Bundesverwaltung im Land Salzburg, Vorsitzender der Landesregierung und Vorstand des [[Amt der Salzburger Landesregierung|Amtes der Salzburger Landesregierung]].
 
Die Landeshauptmann ist eines der obersten Verwaltungsorgane des Landes Salzburg, zuständig für die Vollziehung von Bundesgesetzen. Der Landeshauptmann von Salzburg wird vom Salzburger Landtag gewählt, vom Bundespräsident auf die Verfassung von Österreich angelobt und erhält von der Republik Österreich einen Bezug nach dem Bezügegesetz. Der Landeshauptmann ist Träger der mittelbaren Bundesverwaltung im Land Salzburg, Vorsitzender der Landesregierung und Vorstand des [[Amt der Salzburger Landesregierung|Amtes der Salzburger Landesregierung]].
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=== Landesregierung ===
 
=== Landesregierung ===
: ''Hauptartikel: [[Landesregierung]]
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: ''Hauptartikel [[Landesregierung]]
 
Die Salzburger Landesregierung ist eines der obersten Verwaltungsorgane des Landes Salzburg, zuständig für die Vollziehung von [[Salzburger Landesrecht|Landesgesetzen]]. Die Landesregierung besteht aus sieben Mitgliedern (Kollegialorgan), dem Landeshauptmann als Vorsitzenden, zwei [[Landeshauptmann-Stellvertreter]]n und vier [[Landesrat|Landesräten]]. Die Landesregierung wird vom Salzburger Landtag gewählt.
 
Die Salzburger Landesregierung ist eines der obersten Verwaltungsorgane des Landes Salzburg, zuständig für die Vollziehung von [[Salzburger Landesrecht|Landesgesetzen]]. Die Landesregierung besteht aus sieben Mitgliedern (Kollegialorgan), dem Landeshauptmann als Vorsitzenden, zwei [[Landeshauptmann-Stellvertreter]]n und vier [[Landesrat|Landesräten]]. Die Landesregierung wird vom Salzburger Landtag gewählt.
    
=== Amt der Salzburger Landesregierung ===
 
=== Amt der Salzburger Landesregierung ===
: ''Hauptartikel: [[Amt der Salzburger Landesregierung]]
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: ''Hauptartikel [[Amt der Salzburger Landesregierung]]
 
Das Amt der Salzburger Landesregierung ist jener weisungsgebundene Hilfsapparat, der den obersten Organen des Landes hoheitlich vollziehend und privatwirtschaftlich dienstleistend zur Seite steht. Der [[Landeshauptmann]] ist Vorstand des Amtes der Landesregierung. Unter der unmittelbaren Aufsicht des Landeshauptmannes obliegt die Leitung des Inneren Dienstes dem [[Landesamtsdirektor]], der für den geordneten Geschäftsgang im Amt verantwortlich ist.
 
Das Amt der Salzburger Landesregierung ist jener weisungsgebundene Hilfsapparat, der den obersten Organen des Landes hoheitlich vollziehend und privatwirtschaftlich dienstleistend zur Seite steht. Der [[Landeshauptmann]] ist Vorstand des Amtes der Landesregierung. Unter der unmittelbaren Aufsicht des Landeshauptmannes obliegt die Leitung des Inneren Dienstes dem [[Landesamtsdirektor]], der für den geordneten Geschäftsgang im Amt verantwortlich ist.