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Das '''Pfleggericht Neumarkt''' war ein erzbischöfliches [[Pflegegericht]] mit Sitz im [[Bezirksgerichtsgebäude Neumarkt am Wallersee|Gebäude]] des späteren [[Bezirksgericht Neumarkt am Wallersee|Bezirksgericht Neumarkt]] in der [[Flachgau]]er Marktgemeinde [[Neumarkt]].
== Geschichte ==
Bereits als der [[Pfleger]] noch im [[Pfleggericht Alt- und Lichtenthann]] residierte wohnte der [[Pfleggericht|Pfleg]]- und Gerichtsschreiber in Neumarkt. Da die Burg Lichtentann wohl schon im 14. Jahrhundert verfiel, hatte der Landrichter seit mindestens [[1485]] seine Amtssitz in Neumarkt. Hier gab es bereits einen Marktrichter. Als nach dem Brand von Altentann am [[6. April]] [[1680]] brannte wurde die Gerichtsbarkeit von Alten- und Lichtentann nach Neumarkt verlegt. Hier wollte man ein neues Amtsgebäude neben der bestehende Gerichtsschreiberei, der [[Fronfeste Neumarkt am Wallersee|Fronfeste]] errichten. Doch man konnte das gegenüberliegende Bürgerhaus käuflich erwerben und so wurde die "Winkler'sche Behausung" [[1699]] für das Gericht adaptiert.
[[1850]] wurde dann das Pfleggericht zum [[Bezirksgericht Neumarkt]].
== Quellen ==
* [[Friederike Zaisberger]], [[ Walter Schlegel]]: "[[Burgen und Schlösser in Salzburg (Zaisberger, Schlegel)|Burgen und Schlösser in Salzburg]], "[[Flachgau]] und [[Tennengau]]", Seite 87f
* [[Salzburgwiki]]-Artikel Pfleggericht
[[Kategorie:Geschichte]]
[[Kategorie:Rechtsgeschichte]]
[[Kategorie:Staatliche Organisation]]
[[Kategorie:Verwaltung]]
[[Kategorie:Verwaltung (Geschichte)]]
[[Kategorie:Ämter und Behörden]]
[[Kategorie:Justiz]]
[[Kategorie:Justiz (Geschichte)]]
[[Kategorie:Justizbehörde]]
[[Kategorie:Flachgau]]
[[Kategorie:Neumarkt am Wallersee]]