Noch 2013 erhielt die SVZ aus dem Topf der Besonderen Presseförderung rund 650.000 Euro. Nach Änderung des Presseförderungsgesetzes sind nun aber zwölf statt sechs hauptberuflich beschäftigte Journalisten Voraussetzung, um diese Mittel zu erhalten. Für das Medienunternehmen sei es aber unmöglich, den Ausfall auszugleichen, hatte der Herausgeber nach Einstellung des Druckformats erläutert. | Noch 2013 erhielt die SVZ aus dem Topf der Besonderen Presseförderung rund 650.000 Euro. Nach Änderung des Presseförderungsgesetzes sind nun aber zwölf statt sechs hauptberuflich beschäftigte Journalisten Voraussetzung, um diese Mittel zu erhalten. Für das Medienunternehmen sei es aber unmöglich, den Ausfall auszugleichen, hatte der Herausgeber nach Einstellung des Druckformats erläutert. |