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barba: der text war unter dem stichwort "salzburg (bundesland)" leider völlig falsch. ich habe ihn ausgeschnitten und nach "pfarrwerfen" kopiert. da fühlt er sich sicherlich wohl und kann auch wieder weiterbearbeitet werden. --[[Benutzer:Mecl67|Mecl67]] 14:34, 12. Mär 2007 (CET)
 
barba: der text war unter dem stichwort "salzburg (bundesland)" leider völlig falsch. ich habe ihn ausgeschnitten und nach "pfarrwerfen" kopiert. da fühlt er sich sicherlich wohl und kann auch wieder weiterbearbeitet werden. --[[Benutzer:Mecl67|Mecl67]] 14:34, 12. Mär 2007 (CET)
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== Zum Abschnitt „Persönlichkeiten in Stadt und Land Salzburg (Auswahl)===
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== Zum Abschnitt „Persönlichkeiten in Stadt und Land Salzburg (Auswahl)" ===
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Liebe Salzburgwikianer, der Abschnitt  „Persönlichkeiten in Stadt und Land Salzburg (Auswahl)ist doch, ''sit venia verbo'', ein rechtes ''tohu wa bohu''. Bei den '''Persönlichkeiten Sport''' und  '''Persönlichkeiten Kultur''' fällt hauptsächlich das Fehlen einer (alphabetischen oder sonstigen) Ordnung auf, die Kategorien "'''Zuagroaste'''", "'''Ausgroaste'''" und "'''Salzburger in Wien'''" sind so unrepräsentativ, dass man sie besser ganz entfernen sollte, und im Landes-Artikel nimmt sich ein Unter-Abschnitt „'''Söhne und Töchter der Stadt Salzburg'''(deren Vertreter in anderen Unterkategorien fehlen) deplaziert aus. Wer traut und opfert sich, diesen Abschnitt gründlich zu überarbeiten? --[[Benutzer:Karl Irresberger|Karl]] 12:56, 30. Mai 2009 (MESZ)
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Liebe Salzburgwikianer, der Abschnitt  „Persönlichkeiten in Stadt und Land Salzburg (Auswahl)" ist doch, ''sit venia verbo'', ein rechtes ''tohu wa bohu''. Bei den '''Persönlichkeiten Sport''' und  '''Persönlichkeiten Kultur''' fällt hauptsächlich das Fehlen einer (alphabetischen oder sonstigen) Ordnung auf, die Kategorien "'''Zuagroaste'''", "'''Ausgroaste'''" und "'''Salzburger in Wien'''" sind so unrepräsentativ, dass man sie besser ganz entfernen sollte, und im Landes-Artikel nimmt sich ein Unter-Abschnitt „'''Söhne und Töchter der Stadt Salzburg'''" (deren Vertreter in anderen Unterkategorien fehlen) deplaziert aus. Wer traut und opfert sich, diesen Abschnitt gründlich zu überarbeiten? --[[Benutzer:Karl Irresberger|Karl]] 12:56, 30. Mai 2009 (MESZ)
    
== "Das Bundesland Salzburg ist eines der neun Bundesländer Österreichs. Das war nicht immer so ..." ==
 
== "Das Bundesland Salzburg ist eines der neun Bundesländer Österreichs. Das war nicht immer so ..." ==
    
Der Artikel „Salzburg (Bundesland) ist wichtig genug, dass man bei seinem ersten Absatz ganz genau sein sollte.  
 
Der Artikel „Salzburg (Bundesland) ist wichtig genug, dass man bei seinem ersten Absatz ganz genau sein sollte.  
*“Das Bundesland '''Salzburg''' ist eines der neun Bundesländer Österreichs. Das war nicht immer so …“: Richtig ist vielmehr, dass das Bundesland '''Salzburg''' von Anfang an, nämlich seitdem es das Land als ''Bundesland'' gab – also sehr wohl '''immer''' – eines der Bundesländer Österreichs war (nur waren es anfangs nicht neun, Burgenland und Wien entstanden ja etwas später); richtig ist auch, dass Salzburg, bevor es ein Bundesland Österreichs wurde, gar kein Bundesland war.
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*"Das Bundesland '''Salzburg''' ist eines der neun Bundesländer Österreichs. Das war nicht immer so …": Richtig ist vielmehr, dass das Bundesland '''Salzburg''' von Anfang an, nämlich seitdem es das Land als ''Bundesland'' gab – also sehr wohl '''immer''' – eines der Bundesländer Österreichs war (nur waren es anfangs nicht neun, Burgenland und Wien entstanden ja etwas später); richtig ist auch, dass Salzburg, bevor es ein Bundesland Österreichs wurde, gar kein Bundesland war.
* Das, was bis (na ja, fast bis) [[1815]] die Stellung eines selbständiges Fürstentums im Staatsverband des "Heiligen Römischen Reiches" war, war natürlich nicht das Bundesland Salzburg, sondern – wie im Abschnitt „Geschichte“ richtig dargestellt –  
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* Das, was bis (na ja, fast bis) [[1815]] die Stellung eines selbständiges Fürstentums im Staatsverband des "Heiligen Römischen Reiches" war, war natürlich nicht das Bundesland Salzburg, sondern – wie im Abschnitt „Geschichte" richtig dargestellt –  
 
**bis 1803 das Fürsterzbistum Salzburg,
 
**bis 1803 das Fürsterzbistum Salzburg,
 
**1803 bis 1805 das Kurfürstentum Salzburg.  
 
**1803 bis 1805 das Kurfürstentum Salzburg.  
:Diese Stellung war keine „ganz eigene“, Salzburg war bis 1803 eines der unzähligen Fürstentümer und der zahlreichen geistlichen Fürstentümer sowie 1803 bis 1805 eines der zehn Kurfürstentümer des "Heiligen Römischen Reiches".  
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:Diese Stellung war keine „ganz eigene", Salzburg war bis 1803 eines der unzähligen Fürstentümer und der zahlreichen geistlichen Fürstentümer sowie 1803 bis 1805 eines der zehn Kurfürstentümer des "Heiligen Römischen Reiches".  
 
:1805 bis 1815 war Salzburg ebenfalls kein Bundesland, sondern (1805 bis 1809) ein dem österreichischen Staatsverband (1806: Kaisertum Österreich) einverleibtes Herzogtum bzw. (1810 bis 1816) ein Kreis des Königreichs Bayern.
 
:1805 bis 1815 war Salzburg ebenfalls kein Bundesland, sondern (1805 bis 1809) ein dem österreichischen Staatsverband (1806: Kaisertum Österreich) einverleibtes Herzogtum bzw. (1810 bis 1816) ein Kreis des Königreichs Bayern.
 
--[[Benutzer:Karl Irresberger|Karl]] 13:28, 30. Mai 2009 (MESZ)
 
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==Kommentar zu „Verwaltungsgliederung“ ==
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==Kommentar zu „Verwaltungsgliederung" ==
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Es besteht eine Unsicherheit darüber, ob eine (Stadt mit eigenem Statut), wie insbesondere die Landeshauptstadt Salzburg, zu den politischen Bezirken zählt oder eine von diesen zu unterscheidende Verwaltungseinheit bildet. Dies da die Statutarstädte selbständige juristische Personen, nämlich Gebietskörperschaften bilden, während die anderen politischen Bezirke nichts anderes sind als der örtliche Zuständigkeitsbereich einer Behörde, nämlich der jeweiligen Bezirkshauptmannschaft. Fasst man auch die Statutarstädte unter den Begriff des „politischen Bezirks“, so bleibt für die übrigen politischen Bezirke kein passender Oberbegriff mehr übrig.  
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Es besteht eine Unsicherheit darüber, ob eine (Stadt mit eigenem Statut), wie insbesondere die Landeshauptstadt Salzburg, zu den politischen Bezirken zählt oder eine von diesen zu unterscheidende Verwaltungseinheit bildet. Dies da die Statutarstädte selbständige juristische Personen, nämlich Gebietskörperschaften bilden, während die anderen politischen Bezirke nichts anderes sind als der örtliche Zuständigkeitsbereich einer Behörde, nämlich der jeweiligen Bezirkshauptmannschaft. Fasst man auch die Statutarstädte unter den Begriff des „politischen Bezirks", so bleibt für die übrigen politischen Bezirke kein passender Oberbegriff mehr übrig.  
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Halten wir uns am besten an die Bundes- und die Landesverfassung: Art. 13 Absatz 2 des Landes-Verfassungsgesetzes 1999 sagt, dass für die Wahl des Landtages jeder politische Bezirk ''einschließlich der Landeshauptstadt Salzburg'' einen Wahlbezirk bildet. Auch die Bundesverfassung (Art. 14 und Art. 81 B-VG) spricht von Schulbehörden „in den politischen Bezirken“, ohne die Städte mit eigenem Statut besonders zu erwähnen. Manche Rechtsvorschriften, besonders im Bundeswahlrecht (zB § 2 der Nationalrats-Wahlordnung 1992) halten die Städte mit eigenem Statut freilich nicht für politische Bezirke, sondern für etwas Eigenes.
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Halten wir uns am besten an die Bundes- und die Landesverfassung: Art. 13 Absatz 2 des Landes-Verfassungsgesetzes 1999 sagt, dass für die Wahl des Landtages jeder politische Bezirk ''einschließlich der Landeshauptstadt Salzburg'' einen Wahlbezirk bildet. Auch die Bundesverfassung (Art. 14 und Art. 81 B-VG) spricht von Schulbehörden „in den politischen Bezirken", ohne die Städte mit eigenem Statut besonders zu erwähnen. Manche Rechtsvorschriften, besonders im Bundeswahlrecht (zB § 2 der Nationalrats-Wahlordnung 1992) halten die Städte mit eigenem Statut freilich nicht für politische Bezirke, sondern für etwas Eigenes.
    
--[[Benutzer:Karl Irresberger|Karl]] 15:11, 30. Mai 2009 (MESZ)
 
--[[Benutzer:Karl Irresberger|Karl]] 15:11, 30. Mai 2009 (MESZ)