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| | Am [[10. Dezember]] [[1800]] verließ der letzte [[Fürsterzbischof]] [[Hieronymus Graf Colloredo]] fluchtartig vor den anrückenden [[Franzosenkriege|Franzosen]] Salzburg. Nach der von Österreich verlorenen [[Schlacht am Walserfeld]] rückten die Franzosen in die [[Stadt Salzburg]] ein. Salzburg erlebte zum ersten Mal in seiner Geschichte die Leiden der Unterdrückung durch eine fremde Besatzungsmacht. Bisher war das [[Erzbistum Salzburg|Erzbistum]] durch das Geschick und die Diplomatie seiner Erzbischöfe davon stets verschont geblieben. | | Am [[10. Dezember]] [[1800]] verließ der letzte [[Fürsterzbischof]] [[Hieronymus Graf Colloredo]] fluchtartig vor den anrückenden [[Franzosenkriege|Franzosen]] Salzburg. Nach der von Österreich verlorenen [[Schlacht am Walserfeld]] rückten die Franzosen in die [[Stadt Salzburg]] ein. Salzburg erlebte zum ersten Mal in seiner Geschichte die Leiden der Unterdrückung durch eine fremde Besatzungsmacht. Bisher war das [[Erzbistum Salzburg|Erzbistum]] durch das Geschick und die Diplomatie seiner Erzbischöfe davon stets verschont geblieben. |
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| − | Im Friedensvertrag von Lunéville (Frankreich, [[9. Februar]] [[1801]]) wurde u. a. festgelegt, dass (zur Entschädigung von Fürsten, die Gebiete an Frankreich abtreten mussten) bisher unter geistlicher Herrschaft stehenden Territorien des "[[Reich#Heiliges_R.C3.B6misches_Reich|Heiligen Römischen Reiches Deutscher Nation]]“ unter weltliche Herrschaft gestellt werden sollten. | + | Im Friedensvertrag von Lunéville (Frankreich, [[9. Februar]] [[1801]]) wurde u. a. festgelegt, dass (zur Entschädigung von Fürsten, die Gebiete an Frankreich abtreten mussten) bisher unter geistlicher Herrschaft stehenden Territorien des "[[Reich#Heiliges_R.C3.B6misches_Reich|Heiligen Römischen Reiches Deutscher Nation]]" unter weltliche Herrschaft gestellt werden sollten. |
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| − | Schon im zwischen Frankreich und Kaiser [[Franz II./I.|Franz II.]] geschlossenen Pariser Vertrag vom [[26. Dezember]] [[1802]] war vereinbart worden, dass [[Ferdinand III. von Toskana|Großherzog Ferdinand III. von Toskana]], Bruder des Kaisers, als Entschädigung für das verloren gegangene Großherzogtum [[Italien#Toskana|Toskana]] ein neues Territorium bekommen sollte, das aus dem bisherigen geistlichen Fürsterzbistum Salzburg, der [[Fürstpropstei Berchtesgaden|Fürstpropstei Berchtesgaden]], dem Bistum [[Eichstätt]] und dem zwischen Donau und böhmischer Grenze gelegene Teil des [[Bistum Passau|Fürstbistums Passau]] gebildet wurde. In rechtlicher Hinsicht war nur eines dieser vier Länder das Kurfürstentum, nämlich das [[Herzogtum Salzburg]]. In historischer Hinsicht werden aber üblicherweise die vier Entschädigungsländer zusammen als Kurfürstentum betrachtet.<ref>Man beachte, dass der Reichsdeputationshauptschluss (Text siehe unter "Weblinks“), der den Vertrag von Lunéville im [[Reich#Heiliges_R.C3.B6misches_Reich|Reich]] durchführte, durchaus nicht ein Territorium namens "Kurfürstentum Salzburg“ vorsah. Vielmehr erhielt der "Erzherzog Großherzog" (Ferdinand) die vier geistlichen Fürstentümer (mit gewissen territorialen Abstrichen) sowie die Kurwürde (§§ 1, 2 und 31); auf jedes der vier Fürstentümer entfiel eine Stimme im Reichsfürstenrat (§ 32 Nr. 5 [Salzburg], 17 [Eichstätt], 35 [Passau] und 61 [Berchtesgaden]). Aus dem Reichsdeputationshauptschluss lässt sich daher wohl ableiten, dass das bisherige [[Fürsterzbistum]] ein Kurfürstentum geworden sei, nicht jedoch, dass die vier dem “Erzherzog Großherzog“ zugewiesenen Fürstentümer zu einem Gebilde namens Kurfürstentum zusammengefasst worden wären. - | + | Schon im zwischen Frankreich und Kaiser [[Franz II./I.|Franz II.]] geschlossenen Pariser Vertrag vom [[26. Dezember]] [[1802]] war vereinbart worden, dass [[Ferdinand III. von Toskana|Großherzog Ferdinand III. von Toskana]], Bruder des Kaisers, als Entschädigung für das verloren gegangene Großherzogtum [[Italien#Toskana|Toskana]] ein neues Territorium bekommen sollte, das aus dem bisherigen geistlichen Fürsterzbistum Salzburg, der [[Fürstpropstei Berchtesgaden|Fürstpropstei Berchtesgaden]], dem Bistum [[Eichstätt]] und dem zwischen Donau und böhmischer Grenze gelegene Teil des [[Bistum Passau|Fürstbistums Passau]] gebildet wurde. In rechtlicher Hinsicht war nur eines dieser vier Länder das Kurfürstentum, nämlich das [[Herzogtum Salzburg]]. In historischer Hinsicht werden aber üblicherweise die vier Entschädigungsländer zusammen als Kurfürstentum betrachtet.<ref>Man beachte, dass der Reichsdeputationshauptschluss (Text siehe unter "Weblinks"), der den Vertrag von Lunéville im [[Reich#Heiliges_R.C3.B6misches_Reich|Reich]] durchführte, durchaus nicht ein Territorium namens "Kurfürstentum Salzburg" vorsah. Vielmehr erhielt der "Erzherzog Großherzog" (Ferdinand) die vier geistlichen Fürstentümer (mit gewissen territorialen Abstrichen) sowie die Kurwürde (§§ 1, 2 und 31); auf jedes der vier Fürstentümer entfiel eine Stimme im Reichsfürstenrat (§ 32 Nr. 5 [Salzburg], 17 [Eichstätt], 35 [Passau] und 61 [Berchtesgaden]). Aus dem Reichsdeputationshauptschluss lässt sich daher wohl ableiten, dass das bisherige [[Fürsterzbistum]] ein Kurfürstentum geworden sei, nicht jedoch, dass die vier dem "Erzherzog Großherzog" zugewiesenen Fürstentümer zu einem Gebilde namens Kurfürstentum zusammengefasst worden wären. - |
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| − | Man beachte weiters, dass der Reichsdeputationshauptschluss in gewissem Umfang die bisherigen Verfassungen, und damit auch die Selbständigkeit, der säkularisierten Fürstentümer schützte (§ 60: "Die dermalige politische Verfassung der zu säcularisirenden Lande, in so weit solche auf gültigen Verträgen zwischen dem Regenten und dem Lande, auch andern reichsgesetzlichen Normen ruht, soll ungestört erhalten, jedoch in demjenigen, was zur Civil- und Militair-Administration und deren Verbesserung und Vereinfachung gehört, dem neuen Landesherrn freie Hand gelassen werden.“) Allerdings beruhte die – bescheidene – verfassungsmäßige Stellung der [[Hohe Salzburger Landschaft]] nicht auf Verträgen mit dem Regenten und gab es in den anderen Entschädigungsländern gar keine Landstände.</ref><ref>Der Reichsdeputationshauptschluss schuf für Ferdinand eine neue Kurwürde und teilte ihm vier bislang geistliche Fürstentümer zu. Dies brachte vor dem Hintergrund des durch die Goldene Bulle von 1356 festgelegten Grundsatzes der Unteilbarkeit jedes Kurlandes (und weiterer für Kurlande im Besonderen geltenden Regelungen) eine Unsicherheit mit sich. Dieser Grundsatz schloss jedenfalls aus, dass die Kurwürde mit den vier Fürstentümern als Gesamtheit verbunden sei. Die naheliegende Festlegung, dass die Kurwürde mit dem Herzogtum Salzburg verbunden sei, wurde erst durch das kaiserliche Hofdekret vom 13. August 1803 über die Qualifikation und die Introduktion der vier neuen Kurfürsten (betreffend auch die anderen durch den Reichsdeputationshauptschluss geschaffenen Kurwürden) und durch gesonderte Urkunde vom 24. August 1803 getroffen (siehe Putzer, ''Kursalzburg'' S. 157 und aaO Anhang S. 35 ff). | + | Man beachte weiters, dass der Reichsdeputationshauptschluss in gewissem Umfang die bisherigen Verfassungen, und damit auch die Selbständigkeit, der säkularisierten Fürstentümer schützte (§ 60: "Die dermalige politische Verfassung der zu säcularisirenden Lande, in so weit solche auf gültigen Verträgen zwischen dem Regenten und dem Lande, auch andern reichsgesetzlichen Normen ruht, soll ungestört erhalten, jedoch in demjenigen, was zur Civil- und Militair-Administration und deren Verbesserung und Vereinfachung gehört, dem neuen Landesherrn freie Hand gelassen werden.") Allerdings beruhte die – bescheidene – verfassungsmäßige Stellung der [[Hohe Salzburger Landschaft]] nicht auf Verträgen mit dem Regenten und gab es in den anderen Entschädigungsländern gar keine Landstände.</ref><ref>Der Reichsdeputationshauptschluss schuf für Ferdinand eine neue Kurwürde und teilte ihm vier bislang geistliche Fürstentümer zu. Dies brachte vor dem Hintergrund des durch die Goldene Bulle von 1356 festgelegten Grundsatzes der Unteilbarkeit jedes Kurlandes (und weiterer für Kurlande im Besonderen geltenden Regelungen) eine Unsicherheit mit sich. Dieser Grundsatz schloss jedenfalls aus, dass die Kurwürde mit den vier Fürstentümern als Gesamtheit verbunden sei. Die naheliegende Festlegung, dass die Kurwürde mit dem Herzogtum Salzburg verbunden sei, wurde erst durch das kaiserliche Hofdekret vom 13. August 1803 über die Qualifikation und die Introduktion der vier neuen Kurfürsten (betreffend auch die anderen durch den Reichsdeputationshauptschluss geschaffenen Kurwürden) und durch gesonderte Urkunde vom 24. August 1803 getroffen (siehe Putzer, ''Kursalzburg'' S. 157 und aaO Anhang S. 35 ff). |
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| − | Im Sprachgebrauch der (bei Putzer, aaO im Anhang wiedergegebenen) kurfürstlichen Erlässe wurde der Ausdruck "Kurfürstentum“ nur für das "Kurfürsten- und Herzogtum Salzburg“ verwendet, hingegen die Gesamtheit der vier Fürstentümer als ("Unsere“) "Entschädigungsländer“, "Erbländer“ oder "Staaten“ bezeichnet. Das Adjektiv "kurfürstlich“ genügte jedoch zur Bezeichnung gemeinsamer Einrichtungen der vier oder drei (ohne Eichstätt) Fürstentümer, wie zB der Kurfürstlichen Hofkammer. | + | Im Sprachgebrauch der (bei Putzer, aaO im Anhang wiedergegebenen) kurfürstlichen Erlässe wurde der Ausdruck "Kurfürstentum" nur für das "Kurfürsten- und Herzogtum Salzburg" verwendet, hingegen die Gesamtheit der vier Fürstentümer als ("Unsere") "Entschädigungsländer", "Erbländer" oder "Staaten" bezeichnet. Das Adjektiv "kurfürstlich" genügte jedoch zur Bezeichnung gemeinsamer Einrichtungen der vier oder drei (ohne Eichstätt) Fürstentümer, wie zB der Kurfürstlichen Hofkammer. |
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| | Bezüglich des Fürstentums Passaus bestand die Besonderheit, dass von diesem nur ein Teil an Ferdinand, der größere Teil mit der Stadt Passau selbst aber an Bayern gefallen war. Dementsprechend führte der Kurfürst von Bayern die passauische Stimme im Reichsfürstenrat.</ref> | | Bezüglich des Fürstentums Passaus bestand die Besonderheit, dass von diesem nur ein Teil an Ferdinand, der größere Teil mit der Stadt Passau selbst aber an Bayern gefallen war. Dementsprechend führte der Kurfürst von Bayern die passauische Stimme im Reichsfürstenrat.</ref> |
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| | Am [[29. April]] zog Ferdinand III. feierlich in Salzburg ein. | | Am [[29. April]] zog Ferdinand III. feierlich in Salzburg ein. |
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| − | Im Juli 1803 ernannte Kaiser Franz II. das Fürstentum Salzburg zum Herzogtum<ref>"Kurfürst“ war eine reichsrechtliche Funktion, die zu dem Herrschertitel "König“, Herzog“ usw. hinzutrat und protokollarisch zwischen König und Herzog stand; sie ersetzte die Einordnung des Territoriums als Königreich, Herzogtum, Fürstentum usw. nicht.</ref>. Diese Ernennung hatte aber kaum irgendwelche Auswirkungen. | + | Im Juli 1803 ernannte Kaiser Franz II. das Fürstentum Salzburg zum Herzogtum<ref>"Kurfürst" war eine reichsrechtliche Funktion, die zu dem Herrschertitel "König", Herzog" usw. hinzutrat und protokollarisch zwischen König und Herzog stand; sie ersetzte die Einordnung des Territoriums als Königreich, Herzogtum, Fürstentum usw. nicht.</ref>. Diese Ernennung hatte aber kaum irgendwelche Auswirkungen. |
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| | Erst am [[10. Oktober]] entband der neue Landesherr Freiherrn von Crumpipen von seiner Funktion als oberster Leiter der Staatsregierung in allen vier Entschädigungsländern. | | Erst am [[10. Oktober]] entband der neue Landesherr Freiherrn von Crumpipen von seiner Funktion als oberster Leiter der Staatsregierung in allen vier Entschädigungsländern. |
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| | Im November 1803 waren | | Im November 1803 waren |
| − | * eine "Landesregierung für das Kur[fürsten]- und Herzogtum Salzburg und die einverleibten Fürstentümer Passau und Berchtolsgaden“ und | + | * eine "Landesregierung für das Kur[fürsten]- und Herzogtum Salzburg und die einverleibten Fürstentümer Passau und Berchtolsgaden" und |
| | * eine kurfürstliche Hofkammer für dieselben Territorien | | * eine kurfürstliche Hofkammer für dieselben Territorien |
| | eingesetzt worden. Nach ihrem Wirkungskreis entsprach die Landesregierung ungefähr einem (erweiterten) Innenministerium, die Hofkammer einem (erweiterten) Finanzministerium. Regierungsdirektor Moll kann daher etwa einem Innenminister, Hofkammerdirektor von Hennebrith einem Finanzminister verglichen werden. | | eingesetzt worden. Nach ihrem Wirkungskreis entsprach die Landesregierung ungefähr einem (erweiterten) Innenministerium, die Hofkammer einem (erweiterten) Finanzministerium. Regierungsdirektor Moll kann daher etwa einem Innenminister, Hofkammerdirektor von Hennebrith einem Finanzminister verglichen werden. |