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Ein Pkw-Lenker aus der nahe gelegenen Bezirksstadt [[Zell am See]] wurde in der Ortschaft ''Gries im Pinzgau'' bei einer Geschwindigkeitsüberschreitung ertappt und weigert sich seither das Strafmandat in der Höhe von € 85,00  zu bezahlen. In seiner Beschwerde beim Verfassungsgerichtshof (VfGH) argumentiert der Autofahrer damit, dass die Ortstafelbezeichnung ''Gries im Pinzgau'' gesetzeswidrig ist. Der VfGH muss sich nun damit auseinandersetzen, ob die Aufschrift auf der Ortstafel korrekt ist oder nicht.
 
Ein Pkw-Lenker aus der nahe gelegenen Bezirksstadt [[Zell am See]] wurde in der Ortschaft ''Gries im Pinzgau'' bei einer Geschwindigkeitsüberschreitung ertappt und weigert sich seither das Strafmandat in der Höhe von € 85,00  zu bezahlen. In seiner Beschwerde beim Verfassungsgerichtshof (VfGH) argumentiert der Autofahrer damit, dass die Ortstafelbezeichnung ''Gries im Pinzgau'' gesetzeswidrig ist. Der VfGH muss sich nun damit auseinandersetzen, ob die Aufschrift auf der Ortstafel korrekt ist oder nicht.
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Die Strafe war im Oktober 2008 mit der Begründung verhängt worden, der Lenker habe im ''"Ortsgebiet von Bruck an der Glocknerstraße“'' die zulässige Höchstgeschwindigkeit um 13 km/h überschritten. Die Gegenargumente des Zellers stützen sich auf zwei Punkte:
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Die Strafe war im Oktober 2008 mit der Begründung verhängt worden, der Lenker habe im ''"Ortsgebiet von Bruck an der Glocknerstraße"'' die zulässige Höchstgeschwindigkeit um 13 km/h überschritten. Die Gegenargumente des Zellers stützen sich auf zwei Punkte:
    
''Gries'' liege etwa je zur Hälfte auf dem Gemeindegebiet von Bruck und von Taxenbach und er sei nicht auf Brucker sondern auf Taxenbacher Ortsgebiet zu schnell gefahren und auch das Verkehrszeichen ''Ortsende Gries im Pinzgau'' stehe nicht in Bruck sondern in Taxenbach. Zweitens sei jener Streckenabschnitt behördlich zum Ortsgebiet von ''Gries im Pinzgau'' erklärt worden. Wie aber auch die Straßenkarten des Vermessungsamtes belegen, existiere ein Ort ''Gries im Pinzgau'' nicht.
 
''Gries'' liege etwa je zur Hälfte auf dem Gemeindegebiet von Bruck und von Taxenbach und er sei nicht auf Brucker sondern auf Taxenbacher Ortsgebiet zu schnell gefahren und auch das Verkehrszeichen ''Ortsende Gries im Pinzgau'' stehe nicht in Bruck sondern in Taxenbach. Zweitens sei jener Streckenabschnitt behördlich zum Ortsgebiet von ''Gries im Pinzgau'' erklärt worden. Wie aber auch die Straßenkarten des Vermessungsamtes belegen, existiere ein Ort ''Gries im Pinzgau'' nicht.

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