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Die Verehrung das damals noch nicht heiliggesprochenen Märtyrers ist in der [[Erzdiözese Salzburg]] bereits für das Jahr [[1701]] belegt. Die kirchlichen Stellen verhielten sich aber noch zurückhaltend. Als indes im Jahre [[1709]] der aus böhmischem Geschlecht stammende  [[Franz Anton Fürst Harrach]] den Salzburger erzbischöflichen Stuhl bestieg, wurde die Verehrung Johannes Nepomuks nun auch in der Erzdiözese eifrig gepflegt (1720 Statue an der [[Länderbrücke|Oberndorfer Brücke]], 1726 [[Johannes-von-Nepomuk-Kapelle]] im [[Schloss Mirabell]]).  
 
Die Verehrung das damals noch nicht heiliggesprochenen Märtyrers ist in der [[Erzdiözese Salzburg]] bereits für das Jahr [[1701]] belegt. Die kirchlichen Stellen verhielten sich aber noch zurückhaltend. Als indes im Jahre [[1709]] der aus böhmischem Geschlecht stammende  [[Franz Anton Fürst Harrach]] den Salzburger erzbischöflichen Stuhl bestieg, wurde die Verehrung Johannes Nepomuks nun auch in der Erzdiözese eifrig gepflegt (1720 Statue an der [[Länderbrücke|Oberndorfer Brücke]], 1726 [[Johannes-von-Nepomuk-Kapelle]] im [[Schloss Mirabell]]).  
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Am 3. Juli 1715 baten Propst und Dekan namens des ganzen Kapitels des Prager Veitsdomes den Erzbischof von Salzburg um Unterlagen für die Vorbereitung des dort angestrebten Kanonisations-Prozesses zur Heiligsprechung Johannes Nepomuks. Der Erzbischof kam dieser Bitte mit größtem Eifer nach, forderte Berichte aus der Erzdiözese samt [[Eigenbistum|Eigenbistumern]] an und konnte somit Anfang Oktober 1719 mehr als 170 Seiten Berichte zusammenfassend und abschriftlich nach Prag senden. Darin wird als ältestes Zeugnis der Johannes-Nepomuk-Verehrung im ganzen Bereich der Salzburger Erzdiözese angeführt, dass Frau Rosina von [[Herberstein]] bereits im Jahre [[1694]] ein Bild aus Prag gebracht und in der Grazer Stadtpfarrkirche hatte aufstellen lassen. Am 19. März 1729 erfolgte schließlich durch die päpstliche Bulle „Christus Dominus", die Heiligsprechung, die auf Anordnung des Erzbischofs umfassend gefeiert wurde.
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Am 3. Juli 1715 baten Propst und Dekan namens des ganzen Kapitels des Prager Veitsdomes den Erzbischof von Salzburg um Unterlagen für die Vorbereitung des dort angestrebten Kanonisations-Prozesses zur Heiligsprechung Johannes Nepomuks. Der Erzbischof kam dieser Bitte mit größtem Eifer nach, forderte Berichte aus der Erzdiözese samt [[Eigenbistum|Eigenbistumern]] an und konnte somit Anfang Oktober 1719 mehr als 170 Seiten Berichte zusammenfassend und abschriftlich nach Prag senden. Darin wird als ältestes Zeugnis der Johannes-Nepomuk-Verehrung im ganzen Bereich der Salzburger Erzdiözese angeführt, dass Frau Rosina von [[Herberstein]] bereits im Jahre [[1694]] ein Bild aus Prag gebracht und in der Grazer Stadtpfarrkirche hatte aufstellen lassen. Am 19. März 1729 erfolgte schließlich durch die päpstliche Bulle "Christus Dominus", die Heiligsprechung, die auf Anordnung des Erzbischofs umfassend gefeiert wurde.
    
Auf Ansuchen Salzburgs wurde der hl. Johannes mit Dekret vom 16. März 1736 zum ''patronus minus principalis'' der Erzdiözese erhoben; dabei wurde auch ein eigenes Offizium gewährt und das Fest in den Rang ''duplex maius ohne Oktav'' erhoben.
 
Auf Ansuchen Salzburgs wurde der hl. Johannes mit Dekret vom 16. März 1736 zum ''patronus minus principalis'' der Erzdiözese erhoben; dabei wurde auch ein eigenes Offizium gewährt und das Fest in den Rang ''duplex maius ohne Oktav'' erhoben.