Er wurde 1652 in Ingolstadt zum Doktor iuris promoviert. Ab 1652 lehrte er an der [[Benediktineruniversität Salzburg]] Institutionen, ab 1657 Pandekten.<ref>Die ''Digesten'' oder ''Pandekten'' sind einer der Hauptteile des ''Corpus iuris civilis'', der Grundlage des Römischen Rechts in seiner im Spät[[mittelalter]] und in der Neuzeit im [[Reich#Heiliges_R.C3.B6misches_Reich|Heiligen Römischen Reich]] geltenden Form; vgl. den [[Wikipedia]]-Artikel [http://de.wikipedia.org/wiki/Corpus_iuris_civilis#Aufbau_des_Werks_und_Abfassungszeit ''Corpus iuris civilis''.]</ref> Dekan der Fakultät war er in den Jahren 1656/57, 1659/60, 1663/64 und 1667-68. Er war Hochfürstlicher Salzburgischer [[Hofrat]] und kaiserlicher Hofpfalzgraf, 1671 kam er als churfürstlich Bayerischer Assessor des Reichkammergerichts nach Speyer. Danach wurde er kaiserlicher Reichshofrat in Wien und Concommisarius des Reichstags zu [[Regensburg]]. | Er wurde 1652 in Ingolstadt zum Doktor iuris promoviert. Ab 1652 lehrte er an der [[Benediktineruniversität Salzburg]] Institutionen, ab 1657 Pandekten.<ref>Die ''Digesten'' oder ''Pandekten'' sind einer der Hauptteile des ''Corpus iuris civilis'', der Grundlage des Römischen Rechts in seiner im Spät[[mittelalter]] und in der Neuzeit im [[Reich#Heiliges_R.C3.B6misches_Reich|Heiligen Römischen Reich]] geltenden Form; vgl. den [[Wikipedia]]-Artikel [http://de.wikipedia.org/wiki/Corpus_iuris_civilis#Aufbau_des_Werks_und_Abfassungszeit ''Corpus iuris civilis''.]</ref> Dekan der Fakultät war er in den Jahren 1656/57, 1659/60, 1663/64 und 1667-68. Er war Hochfürstlicher Salzburgischer [[Hofrat]] und kaiserlicher Hofpfalzgraf, 1671 kam er als churfürstlich Bayerischer Assessor des Reichkammergerichts nach Speyer. Danach wurde er kaiserlicher Reichshofrat in Wien und Concommisarius des Reichstags zu [[Regensburg]]. |