| − | In den Urbarämtern des Erzstiftes Salzburg wurden das jeweilige Urbarium, kurz Urbar, das örtliche Verzeichnis über Besitzrechte eines Grundherrn und Leistungen seiner Grunduntertanen, also das Grund-, Hypotheken- und Grundsteuerbuch, aufbewahrt und die Einhaltung der damit verbundenen Verpflichtungen überwacht. Urbarämter, teils auch Kellenamt genannt ([[Stuhlfelden]]), unterstanden Urbarpröbsten. | + | In den Urbarämtern des [[Erzstift Salzburg|Erzstiftes Salzburg]] wurden das jeweilige Urbarium, kurz Urbar, das örtliche Verzeichnis über Besitzrechte eines Grundherrn und Leistungen seiner Grunduntertanen, also das Grund-, Hypotheken- und Grundsteuerbuch, aufbewahrt und die Einhaltung der damit verbundenen Verpflichtungen überwacht. Urbarämter, teils auch Kellenamt genannt ([[Stuhlfelden]]), unterstanden Urbarpröbsten. |
| | Urbarämter waren dort, wo es ein [[Vizedomamt]] gab, diesem nachgeordnet. | | Urbarämter waren dort, wo es ein [[Vizedomamt]] gab, diesem nachgeordnet. |