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Die Getreide-Mühle am Baderbach in Hof bei Salzburg - in der Nähe des Kreisverkehrs [[Baderluck]] über dem Wasserfall gelegen - stammt aus dem Jahre [[1823]] und befindet sich im Eigentum (je zur Hälfte) von zwei Bauern. Zur Zeit der Errichtung der Mühle war sie zusammen mit einem Bauerngut, das über ein Mühlengemächtnis verfügte, im Eigentum des [[Erzabtei St. Peter|Erzstiftes St. Peter]] in [[Salzburg]]. St. Peter verwaltete als Grundherrschaft das Bauerngut samt Mühle durch sein grundherrschaftliches Amt in [[Seekirchen]].
 
Die Getreide-Mühle am Baderbach in Hof bei Salzburg - in der Nähe des Kreisverkehrs [[Baderluck]] über dem Wasserfall gelegen - stammt aus dem Jahre [[1823]] und befindet sich im Eigentum (je zur Hälfte) von zwei Bauern. Zur Zeit der Errichtung der Mühle war sie zusammen mit einem Bauerngut, das über ein Mühlengemächtnis verfügte, im Eigentum des [[Erzabtei St. Peter|Erzstiftes St. Peter]] in [[Salzburg]]. St. Peter verwaltete als Grundherrschaft das Bauerngut samt Mühle durch sein grundherrschaftliches Amt in [[Seekirchen]].
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Bei dieser Mühle handelt es sich um eine so genannte Gmachlmühle, auch Gmachmühle oder Gemachmühle genannt. Die weit verbreitete Meinung, wonach die Bezeichnung „Gmachlmühle“  eine kleine Mühle betrifft, bei der die ganze Mühleneinrichtung in einem  einzigen Raum (Gemach) untergebracht wurde, ist falsch.
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Bei dieser Mühle handelt es sich um eine so genannte Gmachlmühle, auch Gmachmühle oder Gemachmühle genannt. Die weit verbreitete Meinung, wonach die Bezeichnung „Gmachlmühle“  eine kleine Mühle betrifft, bei der die gesamte Mühleneinrichtung in einem  einzigen Raum (Gemach) untergebracht wurde, ist falsch.
    
Der Name „Gmachlmühle“ bezeichnet einen Rechtsstatus, weil in den Zeiten der Grundherrschaft (bis 1848) manche der untertänigen Bauern das Recht erhielten (Gemächtnis = Abmachung, Vereinbarung; Gemach = Ordnung, Gesetz), eine Mühle für sich allein oder gemeinsam mit mehreren anderen Bauern zu errichten und zur Deckung des eigenen Bedarfs zu betreiben. Der Gegensatz: Mautmühle, eine von der Grundherrschaft betriebene Mühle, bei der Bauern gegen Abgabe einer Maut ihr Getreide mahlen lassen konnten.  
 
Der Name „Gmachlmühle“ bezeichnet einen Rechtsstatus, weil in den Zeiten der Grundherrschaft (bis 1848) manche der untertänigen Bauern das Recht erhielten (Gemächtnis = Abmachung, Vereinbarung; Gemach = Ordnung, Gesetz), eine Mühle für sich allein oder gemeinsam mit mehreren anderen Bauern zu errichten und zur Deckung des eigenen Bedarfs zu betreiben. Der Gegensatz: Mautmühle, eine von der Grundherrschaft betriebene Mühle, bei der Bauern gegen Abgabe einer Maut ihr Getreide mahlen lassen konnten.