Der Name „Gmachlmühle“ bezeichnet einen Rechtsstatus, weil in den Zeiten der Grundherrschaft (bis 1848) manche der untertänigen Bauern das Recht erhielten (Gemächtnis = Abmachung, Vereinbarung; Gemach = Ordnung, Gesetz), eine Mühle für sich allein oder gemeinsam mit mehreren anderen Bauern zu errichten und zur Deckung des eigenen Bedarfs zu betreiben. Der Gegensatz: Mautmühle, eine von der Grundherrschaft betriebene Mühle, bei der Bauern gegen Abgabe einer Maut ihr Getreide mahlen lassen konnten. | Der Name „Gmachlmühle“ bezeichnet einen Rechtsstatus, weil in den Zeiten der Grundherrschaft (bis 1848) manche der untertänigen Bauern das Recht erhielten (Gemächtnis = Abmachung, Vereinbarung; Gemach = Ordnung, Gesetz), eine Mühle für sich allein oder gemeinsam mit mehreren anderen Bauern zu errichten und zur Deckung des eigenen Bedarfs zu betreiben. Der Gegensatz: Mautmühle, eine von der Grundherrschaft betriebene Mühle, bei der Bauern gegen Abgabe einer Maut ihr Getreide mahlen lassen konnten. |